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Volksbegehren 2017

Volksbegehren ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Behandlung vorzulegen.
Dieser kann ihn annehmen, abgeändert verabschieden oder ablehnen. Eine Volksabstimmung findet nicht statt.

Weitere Begriffsbestimmungen

 
1)                    Volksbegehren 2017
Gesetzestexte und
Begleitbericht
 

Berichte zum partezipativen Prozess:

 
2)                    Volksbegehren 2013
Gesetzestext und Begleitbericht der Initiative für mehr Demokratie
mit Änderungen gegenüber 2009
 
nach technischer Ablehnung durch den Landtag im April 2014 von Landtagsabgeordneten verschiedener Fraktionen neu im Landtag zur Behandlung eingebracht

Der vollinhaltliche Text des "Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie, Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte",
2013 mit über 18.000 Unterschriften zur Behandlung im Landtag eingereicht und im April 2014 aus technischen Gründen (Verfall der Behandlungsfrist) abgelehnt worden ist.

Begleitbericht Teil 1 zum obigen Landesgesetzentwurf

Begleitbericht Teil 2 zum obigen Landesgesetzentwurf

Die Änderungen 2011 gegenüber dem zur Volksabstimmung gebrachten Gesetzentwurf: Die Schutzklausel für die Sprachgruppen

Anschauliche Kurzdarstellung der Schutzklausel für Sprachgruppen

Die Änderungen 2011 gegenüber dem zur Volksabstimmung gebrachten Gesetzentwurf: Die Neuregelung der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung (das Verwaltungsreferendum)

 


 
3)                    Darstellungen
zum Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie 2013
 

Kurzinfos: die wichtigsten Elemente und Verbesserungsvorschläge des besseren Gesetzes - 18 Änderungspunkte


Gegenüberstellung: geltendes Landesgesetz - vorgeschlagene neue Regelung


Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie I - Beteiligungsquorum


Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie II - Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung



Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie III - ein vollständiges Instrumentarium

 


Die zehn Vorteile der direkten Demokratie - Wie ein Schweizer SVP Abgeordneter die Direkte Demokratie bewertet -
SVP-Nationalrat Luzi Stamm


 

 
4)                    Gegenüberstellung
Gesetzentwurf Initiative für mehr Demokratie und Vorschlag der AG Amhof/Foppa/Noggler
(Stand Oktober 2016)
 

 

  • Gegenüberstellung: geltendes Gesetz 11/2005 - Gesetzentwurf der Initiative - Gesetzentwurf der Arbeitsgruppe A/F/N

 

 
5)                    Beglaubigung der Unterschriften
 

 


6)                    Artikel und Pressemitteilungen

 

Kompass Nr.3, Mai 2017, Seite 11 - Direkte Demokratie, Volksbegehren Nummer 5

 

Pressemitteilung 24.2.2017 - Offener Brief der Organisationen an die Landtagsabgeordneten; Offener Brief

Pressemitteilung 26.4.2017 - Anträge auf zwei Volksbegehren beim Landtag eingereicht

Pressemtteilung 16.5.2017 - Ehrung Amhof/Foppa/Noggler; Aufruf an SVP eigenen Kompromiss ernst zu nehmen

Pressemitteilung 18.5.2017 - Jetzt kann in allen Gemeinden bis 11. August unterschrieben werden

 

 
7)                    Wer steht hinter der Volksinitiative 2009, dem Volksbegehren 2011 für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie
und den zwei Volksbegehren 2017. Wie ist es dazu gekommen?
 

 

 
8)                    Änderungen im Volksbegehrensgesetzentwurf 2013 gegenüber dem Volksabstimmungsgesetzentwurf 2009
 

 

 
9)                    Das geltende Landesgesetz und die Änderungen und Anpassungen zur Durchführung der Volksabstimmung über die vorliegenden Anträge:
 

 

DIE GESCHICHTE DER INITIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE

 Der Weg zu einer bürgerfreundlichen Regelung der Direkten Demokratie vor der Volksabstimmung 2009!

1995
erstes Volksbegehren im Regionalrat für ein Gesetz zur Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

2001
Reform des Autonomiestatutes – Landtag erhält Zuständigkeit zur Regelung der Direkten Demokratie. Der Weg für ein eigenes Landesgesetz ist frei.

2003
zweites Volksbegehren – Vorschlag zu einer landesgesetzlichen Regelung der Direkten Demokratie

2005
erstes Landesgesetz zur Direkten Demokratie (Quorum von 40%, kein Referendum über Gesetze und zu Beschlüssen der Landesregierung, kein Abstimmungsheft mit Für- und Gegenposition …)

2007
Antrag auf erste landesweite gesetzeseinführende Volksinitiative für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie. Gesammelt wurden dafür in vier Monaten 25.896 beglaubigte Unterschriften.

25. Oktober 2009
Fast 150.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürger nehmen an der Volksabstimmung teil. Dabei stimmen 114.884 (83,1%) für den Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie und von 40 unterstützenden Organisationen zu. Er tritt nicht in Kraft, weil ca. 7.000 Stimmen zur Erreichung des 40%-Quorums fehlen.

Die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009 in den einzelnen Gemeinden des Landes.

 

Der Weg zu einer bürgerfreundlichen Regelung der Direkten Demokratie nach der Volksabstimmung 2009!
(aktualisiert am 19. Mai 2017)

  • Der Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie, der von einem Bündnis von 43 Vereinigungen mitgetragen wurde, wird, obwohl er beinahe Gesetz geworden ist, von der SVP-Führung nicht weiter berücksichtigt.

  • 2011 legen drei SVP-Mandatare einen eigenen Reformentwurf vor, der zwar Vorschläge an die politische Vertretung möglich macht, mit absurd hohen Einstiegshürden und langen Vorlaufzeiten aber die Abhaltung von Volksabstimmungen verhindert.

  • Daraufhin beschließt die Initiative in ihrer Mitgliederversammlung am 22. Jänner 2011 den aufgrund der Erfahrungen in der Volksabstimmung 2009 verbesserten Entwurf für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie als Volksbegehren im Landtag einzubringen.

  • Das Volksbegehren wird getragen von 36 Organisationen und am 8. März 2011 von den Promotoren, Stephan Lausch, Raffaella Zito und Otto von Aufschnaiter im Präsidium des Landtages eingebracht. Das Volksbegehren ist von 12.556 Bürgerinnen und Bürgern bis Mitte Juni 2011 im Rathaus der eigenen Gemeinde oder an Unterschriftentischen auf Straßen und Plätzen unterschrieben worden.

  • Im Hinblick auf die Behandlung der verschiedenen Gesetzentwürfe im Landtag, schlägt die Initiative für mehr Demokratie im Sommer 2011 vor, dass die Bevölkerung in einer vom Landtag zu beschliessenden beratenden Volksbefragung selbst entscheiden soll, welchen Gesetzesentwurf sie vorzieht.

  • Am 25. November 2011 kommt es in der Gesetzgebungskommission zum unerwarteten Abbruch der Scheinbehandlung des Gesetzentwurfes der Initiative.

2012

  • Zu diesem Zweck gewinnt sie den Landtagspräsidenten Anfang 2012 dafür, einen Änderungsvorschlag einzubringen, mit dem eine Volksbefragung über mehrere Vorschläge möglich würde. Die Südtiroler Volkspartei lehnt es ab, das Volk auswählen zu lassen. Dazu setzt sie den Landtagspräsidenten unter Druck, um den Termin einer fristgerechten Behandlung seines Vorschlags verstreichen zu lassen.

  • Ein von der Initiative für mehr Demokratie beim IRI-Europe (Initiative and Referendum Institut) in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Kritik der Initiative am SVP-Gesetzentwurf. Es wurde Ende März 2012 vorgestellt.

  • Am 12. April 2012 hat die SVP-Landtagsfraktion allein mit ihren Stimme die Gesetzesvorschläge der Initiative, der Bürgerunion und der Freiheitlichen abgelehnt und mit 16 gegen 13 Stimmen ihren eigenen in die Artikeldebatte geschickt. Danach möchte sie in einem Referendum ihr Gesetz vom Volk absegnen lassen und zwar gekoppelt mit dem zum Erhalt ihrer absoluten Mandatsmehrheit abgeänderten Wahlgesetz. Unklarheit ist damit wieder vorprogrammiert. In ihrer maßlosen Selbstüberschätzung vergißt sie, dass sie mit ihrem Antrag auf Referendum den Bürgerinnen und Bürgern und den Oppositionsparteien nicht das Referendumsrecht vorenthalten kann. Somit ist die groteske Situation vorhersehbar, dass alle das Referendum gegen das allein mit der absoluten Stimmenmehrheit der SVP im Landtag verabschiedete Gesetz zur Bürgerbeteiligung ergreifen werden.

  • Die abschließende Behandlung und Verabschiedung des SVP-Gesetzes ist seit April 2012 ausständig. Erst nach seiner Verabschiedung und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt (aber vor seinem Inkrafttreten) kann dagegen der Antrag auf Referendum gestellt werden.

  • Am 12. Juli hat im Südtiroler Landtag die abschließende Behandlung (die Redebeiträge im Video-Archiv des Landtages), die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf der SVP-Fraktion begonnen und ist am 13. Juli nach der Behandlung von 10 Artikel vor der Sommerpause des Landtages abgebrochen worden. Das, nachdem die SVP-Fraktion hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie mit diesem Gesetzentwurf nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch im Landtag isoliert ist. Bis zum Abbruch der Behandlung und zur Vertagung auf den 11. September, sind von ihr ausnahmslos alle Abänderungsanträge der Opposition abgelehnt worden und haben alle anderen Parteien gegen die Artikel Ihres Vorschlags gestimmt oder haben sich der Stimme enthalten.

  • Die Initiative ist der Ansicht, dass es auf der Grundlage des SVP-Gesetzentwurfes keinen Kompromiss geben kann, zu Vieles und Wichtigstes fehlt, zu viele Mängel zeichnen diesen Entwurf aus, als dass man davon ausgehen könnte, in diesen entscheidenden Punkten mit der SVP ein Einvernehmen finden zu können.
    Hier die wichtigsten Punkte zur Ablehnung des SVP_Gesetzentwurfes
      file icon doc

2013

  • Ein ganzes Jahr nach der Unterbrechung der Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes im Landtag ist diese am 5. Juni 2013 wieder aufgenommen worden. Ohne einen Änderungsantrag der anderen Parteien zu berücksichtigen hat die SVP-Fraktion einzig mit ihren Stimmen die restlichen Artikel beschlossen und in der Schlussabstimmung das Gesetz mit Müh' und Not verabschiedet. Für die Verabschiedung war die absolute Mehrheit erforderlich, die nur damit erreicht worden ist, dass ihr im Krankenstand befindlicher Abgeordnete, Georg Pardeller, eigens in den Landtag gebracht worden ist.

  • Am 25. Juni wurde das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht. Damit kann innerhalb von drei Monaten das Referendum dagegen ergriffen werden. Am 4. Juli wurde dazu der Antrag im Präsidium des Landtages eingereicht.

  • Nun müssen innerhalb 13. September 8.000 Unterschriften gesammelt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung entscheiden können, ob dieses Gesetz in Kraft treten soll.

  • Über 18.000 Bürgerinnen und Bürger  haben zwischen 20. Juli und 15. September die Anträge auf Referendum und auf ein neues Volksbegehren in allen Gemeinden des Landes unterstützt.

  • Der Termin für das Referendum wird auf den 9. Februar 2014 festgelegt.

  • Die Kommission zur Überprüfung der Zulässigkeit des Antrages auf Referendum erklärt diese im Zusammenhang mit der Gestaltung der Unterschriftenbögen als nicht gegeben. Die Promotoren reichen beim Landesgericht gegen diesen Entscheid Rekurs ein und erhalten Recht.

2014

  • Am Referendum beteiligen sich 106.305 Bürgerinnen und Bürger (=26,4% der Stimmberechtigten). 68.333 (=65,2%) lehnen das Gesetz ab, 36.502 (=34,8%) stimmen ihm zu. Das Gesetz, das im Landtag allein mit den Stimmen der SVP-Fraktion verabschiedet worden ist, tritt nicht in Kraft. 

  • Entgegen der Forderung der Promotoren des Referendums und des Volksbegehrens nach der Einrichtung eines öffentlichen Runden Tisches zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie, beschließt der I. Gesetzgebungsausschuss dessen Ausarbeitung in Eigenregie auf der Grundlage eines partezipativen Prozesses.

  • Die Etappen des partezipativen Prozesses:
    • Oktober – November 2014: In Diskussionsrunden mit den Bürgerinnen und Bürgern in allen Bezirken des Landes sind deren Vorstellungen und Erwartungen zu einem neuen Gesetz gesammelt und dann veröffentlicht worden;
    • Jänner – März 2015: In Workshops haben Vertreter von über 50 Vereinen und Verbänden die Hauptthemen und -fragen eines solchen Gesetzes vertieft. Deren Positionen sind dokumentiert und dem Gesetzgebungsausschuss vorgestellt worden;
    • Frühjahr 2015: Vom Gesetzgebungsausschuss ist eine Arbeitsgruppe aus den Reihen seiner Mitglieder beauftragt worden, auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme den Gesetzentwurf zu schreiben;
    • zu strittigen Fragen hat die Arbeitsgruppe Experten beigezogen und auch im Austausch mit Organisationen nach Lösungen gesucht;
    • März 2016: Aufbau und Schwerpunkte des Gesetzentwurfes wurden wiederum den Organisationen vorgestellt und diese angeregt, in strittigen Punkten nach Einigung oder alternativen Lösungen zu suchen;
    • April – Mai 2016: Die Ergebnisse des gesamten Prozesses sind wiederum in den sieben Bezirken des Landes den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt worden. Zuletzt wurden noch Experten eingeladen das Ergebnis zu diskutieren.

2016

  • Am 26. Oktober 2016 stellt die Vorsitzende des I. Gesetzgebungsausschusses Magdalena Amhof den erarbeiteten Gesetzentwurf im Ausschuss vor. Dieser beschließt, dass der Gesetzentwurf vor der Einbringung im Landtag und somit vor der formalen Behandlung im Ausschuss, von den Fraktionen diskutiert werden soll.

2017

  • Am 24. Februar 2017 veröffentlichen 33 Organisationen einen Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten, in dem sie die Behandlung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfes Amhof/Foppa/Noggler innerhalb 1. Mai verlangen. Anderenfalls würde dieser als Volksbegehren im Landtag eingebracht und dieser damit verpflichtet, ihn vor den Wahlen 2018 abschließend zu behandeln.
  • Da eine Behandlung des Gesetzentwurfes Amhof/Foppa/Noggler im Landtag nicht absehbar ist, beschließen 57 Promotoren, unterstützt von 34 Organisationen, diesen Gesetzentwurf als Volksbegehren im Landtag einzubringen. Zugleich wird dessen von der Initiative verbesserte Gesetzentwurf ebenfalls als Volksbegehren eingebracht. Bis zum September werden dafür über 18.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt. Damit ist der Landtag verpflichtet, den Gesetzentwurf Amhof/Foppa/Noggler vor den Landtagswahlen 2018 abschließend zu behandeln.

2018

  • Am 25. Juni 2018 verabschiedet der Landtag mit 22 Ja-Stimmen den Gesetzentwurf Amhof/Foppa/Noggler mit zwei wesentlichen Verschlechterungen: Anstatt der ursprünglich vorgesehenen 8.000 Unterschriften zur Erwirkung von Volksabstimmungen, werden wieder 13.000 vorgesehen und das Verwaltungsreferendum und die Verwaltungsinitiative zu Themen, die in der Zuständigkeit der Landesregierung liegen, werden gestrichen. Errungenschaften sind die Absenkung des Beteiligungsquorums von 40 auf 25%, die Einführung des bestätigenden Referendums über einfache Landesgesetze, ausgenommen jene, die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurden, die Einführung des Abstimmungsheftes, das eine neutrale Redaktion erstellt, die Einführung des Büros für politische Bildung, angesiedelt beim Landtag und zuständig auch für die Beratung der BürgerInnen bei der Nutzung der Mitbestimmungsrechte, sowie die Einführung der kleinen Bürgerräte nach dem Vorarlberger Modell.
  • Am 26. Juni titelt die "Dolomiten" auf der ersten Seite: "Peinlich, peinlich - SVP schießt kapitales Eigentor im Landtag" und auf S. 13 den halbseitigen Artikel: "Direkte Demokratie - ein Schuss ins Knie!". Landeshauptmann Kompatscher verspricht darin, das bestätigende Referendum nach den Wahlen wieder aus dem Gesetz streichen zu wollen und bestimmt damit die nächsten vier Jahre.
  • Ein Brief an den Landeshauptmann am 11.11.2018, in dem die Initiative davor warnt, dass sie das Referendum gegen ein Gesetz zur Abschaffung des Referendums ergreifen wird, bleibt unbeantwortet. 
  • Drei Monate nach Inkrafttreten des LG22/2018 am 3. Dezember reichen der Fraktionssprechen Lanz und LR Schuler einen Gesetzentwurf ein, der die Streichung des Gesetzentwurfes vorsieht.

2019

 

 

 

 
 
 
 

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