Offener Brief an den Minister Fraccaro

Die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates umsetzen!

Erstmals gibt es in Italien, und wohl weltweit, ein Ministerium, dessen Aufgabe es ist, gleichermaßen für das Funktionieren der parlamentarischen und der direktdemokratischen Verfahren zu sorgen. Und erstmals in Italien ist im Regierungsprogramm eine Reform der Direkten Demokratie vorgesehen worden, die effektiv auf eine Erweiterung und Verbesserung der Mitbestimmungsrechte abzielt: Die Abschaffung des Beteiligungsquorums und die Einführung der Volksinitiative.
Damit ist eine Erwartungshaltung entstanden, aus der heraus die Initiative für mehr Demokratie
und unsere Schwesterorganisationen „Più democrazia in Trentino“ sich zu Jahresbeginn gemeinsam mit einem Brief an Riccardo Fraccaro, Minister für die Beziehungen zum Parlament und für die Direkte Demokratie, gewandt und in ihm die Maßnahmen dargelegt und aufgelistet haben, die sie für eine zufriedenstellende Praxis der Mitbestimmung der BürgerInnen notwendig sehen. Als Orientierung gilt ihnen der Verhaltenskodex für die Regeln zur Demokratie der Venedig-Kommission des Europarates
.

Hier der Brief vom 8. Jänner an den Minister.

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mit Ausdauer zum Ziel

Mit dem Erreichten kommt das Beste noch!


Ist es nicht einfach phantastisch?
Vor 25 Jahren sind Menschen, die engagiert in gemeinnützigen Organisationen gearbeitet haben, zur Überzeugung gekommen, dass etwas ganz Wesentliches fehlt, damit ihre Arbeit wirklich sinnvoll und fruchtbringend ist: die Möglichkeit, sich mit ihren Vorschlägen zur Lösung von Problemen und zur Verhinderung neuer direkt an ihre Mitbürger wenden zu können. Sie wollten mit diesen Vorschlägen nicht mehr abhängig sein von der regierenden politischen Mehrheit, die kaum einmal für Argumente zugänglich war.

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Kompromiss gefährdet

ERSTE PRESSEMITTEILUNG ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG

Die Ausgangssituation:
Der hart erarbeitete Kompromiss wird von Teilen der SVP im Landtag in Frage gestellt

Mit Jahresbeginn 2018 wird im Landtag mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie begonnen. Weil zwei davon als Volksbegehren eingebracht wurden, ist sicher gestellt, dass das Gesetz bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden wird.    

Der zu behandelnde Gesetzentwurf (in der Originalversion und in einer verbesserten Fassung) ist auf der Grundlage eines Verfahrens entstanden, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Organisationen intensiv an der Ausarbeitung beteiligt waren. Dass es überhaupt zu einem solchen Verfahren gekommen ist, liegt an der Bedeutung und am politischen Gewicht, das dieses Thema in zwanzig Jahren mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen erhalten hat.
Am Ende dieses langen Weges ist es daher folgerichtig zu verlangen, dass die Behandlung transparent und angesichts einer informierten Öffentlichkeit erfolgt. Dieser Gesetzentwurf ist von uns Bürgerinnen und Bürger angestoßen worden und in Zusammenarbeit mit uns entstanden und es werden damit unsere Mitbestimmungsrechte geregelt. Er wird in jeder Hinsicht unser Gesetz!    

Und doch ist schon wieder parteipolitische Quertreiberei am Werk. Dies obwohl der Gesetzentwurf in jeder Phase seines Entstehens mit den an der Erarbeitung beteiligten Parteigremien abgesprochen worden ist.

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das neue Direkte-Demokratie-Gesetz ist in Kraft

Mit dieser Woche beginnt für Südtirol eine neue politische Ära

Bisher wurde hier bei uns, trotz Demokratie und wie in den meisten "demokratischen" Ländern, über das Volk geherrscht. Ab jetzt muss mit dem Volk regiert werden, so wie es sich für eine echte Demokratie gehört. Mit dieser Woche ist das neue Gesetz zur Direkten Demokratie in Kraft!

Mit dem hier erstmals vorgesehenen (bestätigenden) Referendum können die StimmbürgerInnen die Gesetzgebung des Landtages direkt kontrollieren. Das heißt vor allem, dass die politische Vertretung von nun ab weiß, dass jederzeit das Referendum gegen ein von ihr verabschiedetes Gesetz ergriffen werden kann (bevor das Gesetz in Kraft tritt). Und sie können mit dem Instrument der Volksinitiative per Volksabstimmung neue Gesetz beschließen, bestehende abändern oder abschaffen.

hier der Link zum Gesetzestext

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Internationaler Kongress - DEMOKRATIE NEU DENKEN

Internationaler Kongress - Demokratie neu denken

il congresso videoregistrato attraverso questo link
in lingua italiana

Texte des Kongresses

Zusammenfassung der Ergebnisse des Kongresses

Interview mit Aristoteles - "Aristoteles, sprich!"
Einführung in das Thema des Kongresses, Stephan Lausch
Kurzfassung Beitrag Gino Scaccia, Critica della democrazia parlamentare guardando la realtà italiana, personalia
Kurzfassung Beitrag Hilmar Sturm, Von der Elitendemokratie zur Bürgerdemokratie - das geht, personalia
Kurzfassung Beitrag Piero A. Müller, Eine Demokratie der Zusammenarbeit ist möglich und funktioniert viel besser, personalia
Kurzfassung Beitrag Charly Pache, Wir können und müssen die Demokratie selbst verbessern, personalia

Grußworte Ralf-Uwe Beck, Sprecher Mehr Demokratie Deutschland
Grußnachricht Mario Staderini, Partito Radicale
"Und das soll Demokratie sein?" eine Kritik der parlamentarischen Praxis des Südtiroler Landtages, Stephan Lausch
Kritik der parlamentarischen Demokratie, Stephan Lausch

 

zum Thema des Kongresses

Wen überzeugt noch DEMOKRATIE, wie wir sie erleben? Und doch ist sie das beste, was wir haben. Weil wir sie verbessern, sie weiterentwickeln können.
Die Parlamentarische mit der Direkten ergänzen, das ist das erste, was notwendig ist. Wenn das Neue – die DIREKTE - hinzu kommt, dann wird sich das Vorhandene – die PARLAMENTARISCHE - auch ändern müssen.

In welcher Weise kann das geschehen? Parlamentarische Demokratie für sich allein ist ein permanenter Streit aller gegen alle. Die Versuchung ist groß, das Konflikthafte durch Konzentration der Macht in den Händen weniger zu reduzieren. Weniger Demokratie ist die Antwort. Beteiligt sich aber die Gesellschaft direktdemokratisch am politischen Geschehen mit eigenen Initiativen (I) und mit dem Kontrollinstrument des Referendums (R), dann wird die ZUSAMMENARBEIT ALLER naheliegend.

Wie kommt aber eine parlamentarische Demokratie zustande, die von Zusammenarbeit bestimmt sein soll? Das ist die Frage, auf die wir hier Antworten suchen.

Link zu

KONGRESS-PROGRAMM.pdf Plakat_it.pdf
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das Echte Referendum - Vetorecht des Volkes

Weshalb das Referendumsrecht?

In den Tagen nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung im Landtag, gab es in einzelnen Medien einen Aufschrei zur Regelung, die im Gesetz für das Referendum – in seiner echten Form - vorgesehen ist und gegen dieses Instrument selbst.

Ob es nun jemand wahrhaben und annehmen will oder nicht, das Referendum ist in dieser Form eine der beiden Säulen der Direkten Demokratie: Das Kontrollrecht und das Initiativrecht, die Bremse und das Gaspedal, die uns Bürgerinnen und Bürgern in einer vollständigen Demokratie zustehen, um bei den Wahlen unsere Zuständigkeit und unsere Verantwortung für die politischen Entscheidungen nicht abzugeben, sondern sie mit gewählten Vertretern zu teilen.
Zu unterscheiden ist das Echte Referendum von dem, das wir normalerweise in Italien gewohnt sind, das abschaffende, das nach dem Muster funktioniert: Drei Jahre nachdem das Wahlgesetz in Kraft getreten ist und nachdem schon danach gewählt worden ist, kann es abschafft werden (so gehabt!). Das Echte Referendum ist das Recht, in einer Volksabstimmung festzustellen, ob eine politische Entscheidung mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen oder abgelehnt wird, bevor eine neue Wirklichkeit damit geschaffen wird und evtl. Schaden entsteht, also bevor sie in Kraft tritt.

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Volksbegehren erfolgreich eingereicht

Siebente Unterschriftensammlung für eine gute Regelung der Direkten Demokratie im Landtag deponiert!
Unaufschiebbare Verpflichtung für den Landtag, endlich, nach 16 Jahren, eine brauchbare Regelung zu verabschieden.

float: left; margin: 15pxAm 4. September 2017 haben die Einbringer der zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie die unterstützenden Unterschriften von über 11.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landtag übergeben. Die vorgeschriebene Zahl von 8.000 Unterschriften ist damit deutlich überschritten worden und so sind die beiden Volksbegehren erfolgreich eingereicht. Folglich muss sowohl die originale Version des Gesetzentwurfes Amhof/Foppa/Nogger – Ergebnis eines zweijährigen partezipativen Verfahrens und einer Zusammenarbeit von Landtagsmehrheit und -minderheit – als auch die von der Initiative für mehr Demokratie verbesserte Version desselben, vor den Landtagswahlen abschließend behandelt werden.

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Der Beginn einer neuen politischen Ära für Südtirol

Ein hart errungener, noch nicht ausreichender, aber doch guter Schritt hin zu einer wirksamen Direkten Demokratie!

Abstimmungstafel25. Juli 2018 – Nach vier Jahre dauerndem Ringen mit Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen und, vor allem zuletzt, zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien um einen tragbaren Kompromiss, ist vom Landtag ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie beschlossen worden. Festzuhalten ist, dass trotz weiter bestehender Mängel jetzt zweifellos ein besseres Gesetz zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes zur Verfügung steht, als das seit 2005 geltende.

Veranlasst vom Referendum 2014 gegen ein nur von der SVP gewolltes Gesetz, sind jetzt die Mitbestimmungsrechte auf eine anwendbare Weise geregelt worden: Vor allem mit dem auf 25 % abgesenkten Beteiligungsquorum und mit einer auf sechs Monate verlängerten Sammelzeit für die leider weiterhin erforderlichen 13.000 Unterschriften (anstatt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 8.000); eine bessere Anwendbarkeit ist auch mit dem sog. Abstimmungsheft garantiert, mit dem alle Haushalte im Land über den Inhalt von Volksabstimmungen und über die befürwortende und ablehnende Position informiert werden.

Mit der Einführung des echten (bestätigenden) Referendums über Landesgesetze ruht Direkte Demokratie in Südtirol jetzt wirklich auf ihren zwei Säulen:

siehe Stimmverhalten der Abgeordneten

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Die Sammelfrist ist abgelaufen und viele fragen sich, was aus den zwei Volksbegehren geworden ist

Wie viel Unterstützung bekommt man von den Bürgerinnen und Bürgern
für gleich zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie,

  • wenn es schon die siebte (!) Unterschriftensammlung zur selben Sache in 22 Jahren ist,
  • wenn mitten im Sommer gesammelt werden muss, also viele Menschen de facto oder in Bezug auf öffentliche Belange in Urlaub sind,
  • wenn auch die Menschen, auf die man für die Beglaubigung der Unterschriften angewiesen ist, in den Urlaub gehen,
  • wenn die Medien davon ausgehen, dass das ohnehin niemanden mehr interessiert
  • und sie zu unaufmerksam und hektisch sind, das Neue, das Besondere und das Entwicklungsmoment daran zu erkennen,
  • wenn man nicht für die eigenen Vorstellungen von einer guten Regelung sammelt, sondern für einen Kompromiss, den andere gebastelt haben
  • und nur, damit es endlich einen Schritt weiter geht,
  • wenn man damit eigentlich nichts anderes erreichen will, als das selbstverständliche Zu-Ende-Bringen eines Vorhabens im Landtag ...

... wenn also unter den denkbar schwierigsten Bedingungen um die Zustimmung der Bürgerinnen geworben werden muss?

Wir sind beim Auszählen der abgegebenen Unterschriften!

Am Montag, den 4. September werden wir das Ergebnis der Sammlung bekannt geben und die Unterschriften im Landtag abgeben.

Unsere Aussendungen
Beitragsanzahl:
15

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