Bürgermeisterkandidatenbefragung Bozen

Welcher Bürgermeisterkandidat ist bereit, die politische Macht und Verantwortung
mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen?


Mit den anstehenden Gemeinderatswahlen in Bozen haben viele Bürgerinnen und Bürger den Eindruck, noch einmal tiefer in einer krisenhaften Situation gefangen zu sein. Die Regierbarkeit der Stadt scheint ferner denn je. Bestätigt oder auch veranlasst wird dieses Gefühl durch die Vielzahl der kandidierenden Listen und die noch einmal angestiegene Zahl von Bürgermeisterkandidaten.
Die Initiative für mehr Demokratie ortet die Problematik anderswo und nimmt sie am deutlichsten in der Tatsache wahr, dass sich ungefähr die Hälfte der Wahlbevölkerung schon von dieser Art der Politik verabschiedet hat und sich von ihr nicht mehr vertreten lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Politik überdrüssig, die vor allem ein ständiger Machtkampf aller gegen alle ist, in dem nicht um die besten Lösungen für die Stadt gerungen wird, sondern wo jeweils eine Mehrheit ihre spezifischen Interessen durchzusetzen versucht.
Die Initiative für mehr Demokratie hat die BürgermeisterkandidatInnen in einer Befragung mit einem anderen Verständnis von Politik konfrontiert:

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Wir sind gegen diese Bürgerbefragung zum Kaufhaus Bozen

 

A    Nicht für oder gegen das Kaufhaus BZ, sondern gegen das WIE der Entscheidungsfindung über eine ad hoc gebastelte Bürgerbefragung
Die Initiative für mehr Demokratie ist nicht für oder gegen den Gegenstand der Bürgerbefragung zum Restrukturierungsplan für die Zone der Autobusstation Bozen, aber sie ist ganz entschieden gegen die Art und Weise, in der mit dieser Befragung jetzt versucht wird, eine politische Entscheidung zu legitimieren.
Es ist unannehmbar, dass Regeln für Befragungen ad hoc maßgeschneidert werden, deren Ergebnis dann verbindlich für den zu fällenden Beschluss gelten soll.

B    Echte Direkte Demokratie wird verhindert und plebiszitär zur Scheinlegitimation missbraucht

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20 Jahre Initiative für mehr Demokratie

Von Untertanen zu Bürgerinnen und Bürgern

1995 war gerade einmal eine Handvoll Bürgerinnen und Bürger empört über die Tatsache, dass die Gemeinden sich eine eigene Satzung gaben, ohne dass Bürgerinnen und Bürger irgend etwas dabei zu sagen gehabt hätten, ja, ohne dass sie überhaupt etwas davon wussten.
Heute, 2015, da der Landtag von ihnen zum dritten Mal angehalten worden ist, ein brauchbares Gesetz zur Direkten Demokratie zu erarbeiten, zeigt dieser sich interessiert und offen genug, um die Bürgerinnen und Bürger vorher anzuhören. Wie weit das aber auch nur schöner Schein sein kann, wird sich bald zeigen.
Dazwischen liegen vier Volksbegehren, eine Volksabstimmung über den Gesetzesvorschlag zur wirksamen und gut anwendbaren Regelung der Direkten Demokratie, vorgelegt von einem breiten Bündnis der Zivilgesellschaft, und ein Referendum gegen eine Regelung dieser Materie durch die Landtagsmehrheit, die nicht akzeptabel erschien.

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„Referendum“ zum Kaufhausprojekt in Bozen?

Die Initiative für mehr Demokratie ist für Direkte und gegen plebiszitäre (von oben verordnete) Demokratie!

Es ist beschämend, wie nachlässig die Institutionen, die für einen sachgerechten Umgang mit den demokratischen Instrumenten verantwortlich sind, mit diesen vor allem in der Kommunikation mit den Bürgern umgehen, aber sie auch unbedacht zur vermeintlichen Lösung von verfahrenen Situationen ins Spiel bringen. So erlebt es die Initiative für mehr Demokratie nun schon zum zweiten Mal in Zusammenhang mit dem Projekt zum Bau eines Großkaufhauses an Rand der Bozner Altstadt.

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Gesetz zur Direkten Demokratie - die Bürger befragen!

PRESSEKONFERENZ 09.10.2015

NEUEINBRINGUNG GESETZENTWURF ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE

Aktion vor dem Landtag am 9. Oktober 2015Wir wollen

dass 2016 bei der versprochenen und angekündigten Volksbefragung zum neuen Gesetz zur Direkten Demokratie, die Bürgerinnen und Bürger nicht nur zum Gesetzestext des Landtages Ja oder Nein sagen können, sondern zwischen beiden Gesetzestexten auswählen können: jenem des Landtages und jenem des Volkes.

Dafür muss

der Gesetzestext des Volkes wieder in den Landtag eingebracht werden. Dies ist ein rein technisches Verfahren, ohne dass sich eine Fraktion mit dem Inhalt identifizieren muss.

Deshalb haben wir

als Initiative für mehr Demokratie alle Landtagsabgeordneten ersucht, diese technische Einbringung gemeinsam durchzuführen.

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20-Jahr-Feier der Initiative - Eindrücke

20 Jahre im Zeichen wirklicher Souveränität

Am 10. Oktober 2015 hat die Initiative mit einem Fest auf dem Bozner Rathausplatz ihr 20-jähriges Bestehen, ihre Erfolge und ihre Vorhaben gefeiert. Mehrere Redner hielten Rückschau bzw. Ausschau und erzählten Anekdoten, es wurden Grußbotschaften aus nah und fern verlesen, es gab anregende Gespräche bei Musik, Speis und Trank, und eine Plakatausstellung zeichnete unsere Erfolgsgeschichte nach.

Dabei hieß es etwa in der Rede von Erwin Demichiel, Vorsitzender der Initiative für mehr Demokratie:

"1995 wurde das erste Volksbegehren für ein Gesetz zur Einführung von Grundregeln der Direkten Demokratie in unserem Lande eingereicht. Direkte Demokratie neben und mit der parlamentarischen Demokratie. Damals – im Fürstentum Südtirol – eine unerhörte Provokation.

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Monarchie + Direkte Demokratie

Staatsbesuch in Schlanders

Nach den höheren Weihen durch einen Spitzenvertreter der Wirtschaftswissenschaften, Reiner Eichenberger, beim Globalforum 2014 in Bozen erfährt die direkte Demokratie ein Jahr später in Schlanders dieselbe Würdigung durch einen Monarchen: direkte Demokratie ist für ein Land ein wesentlicher Faktor im Geflecht der Erfolgsbedingungen.

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Neueinbringung Volksbegehrensgesetzentwurf

 

Fünf Fraktionen im Landtag verlangen Volksbefragung über zwei Vorschläge zur Regelung der Direkten Demokratie.

Gestern ist von den Fraktionen der BürgerUnion, der Freiheitlichen, der Fünfsternebewegung, der Grünen/verdi/verc und L’Alto Adige nel Cuore der Volksbegehrensgesetzentwurf zur Direkten Demokratie wieder im Landtag eingebracht worden. Mit dieser Neueinbringung soll die Südtiroler Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, in einer beratenden Volksbefragung klar zum Ausdruck bringen zu können, ob sie die in Ausarbeitung befindliche Regelung des Landtages oder jene, die schon in der Volksabstimmung 2009 von über 100.000 Bürgerinnen und Bürgern angenommen worden ist, bevorzugt. Nur aufgrund einer so festzustellenden Präferenz erhält der Landtag die Möglichkeit, den eigenen Entwurf in der Artikeldebatte so weit als möglich den mehrheitlichen Vorstellungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger anzupassen.

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