Wir wollen, dass das Kontrollinstrument der Bürger*innen, das Referendum, auch auf Gemeindeebene eingeführt wird!
Dazu wird nächstens in Zusammenarbeit mit dem Team K im Regionalrat ein Gesetzentwurf eingebracht, mit dem dieses Instrument verpflichtend für alle Gemeinden in die Gemeindeordnung aufgenommen werden soll.
Die Beteiligung bei den Gemeindewahlen geht konstant zurück und Volksabstimmungen in Gemeinden haben seit 2015 in Südtirol nicht mehr stattgefunden. Es liegt nahe, den Grund dafür in der Änderung der Gemeindeordnung zu sehen, die 2015 gegen die Anfechtung vor dem Verfassungsgericht durchgedrückt worden ist. Mit dieser Änderung ist den Gemeinden die Zuständigkeit entzogen worden ist, die Kommission, die über die Zulässigkeit der Anträge auf Volksabstimmung entscheidet, zu ernennen.
Zugleich hat man mit Gehaltsaufstockungen die Attraktivität für die politische Vertretung in den Gemeinden erhöht.
Es wird immer wieder betont, dass die Gemeindeebene das Exerzierfeld der Demokratie ist. Infolgedessen kann es als eine politische Verpflichtung angesehen werden, die Mitbestimmungsrechte auf Gemeindeebene so vollständig als möglich auszubauen und ihre Anwendung zu erleichtern.
Der internationale Standard des Angebotes der Mitbestimmung besteht in der Möglichkeit der Bürger*innen, in Abstimmungen selbst Beschlüsse zu erwirken und Beschlüsse der politischen Vertretung in einer Volksabstimmung auf ihre Mehrheitsfähigkeit bei den Wahlberechtigten zu überprüfen: Initiative und Referendum sind die zwei Grundrechte einer glaubwürdigen Mitbestimmung. Das Initiativrecht ist auf Gemeindeebene theoretisch gegeben, wenngleich es so gut wie gar nicht anwendbar ist, weil die Kommission nicht gesichert unabhängig über die Zulässigkeit eines Antrages auf Volksabstimmung entscheiden kann, da sie unter dem Druck finanzstarker Interessenträger entscheiden muss.
Das Referendum hingegen ist bisher nur für Änderungen des Gemeindestatuts vorgesehen. Hingegen kann dieses Instrument seit 2018 auf Landesebene über die einfache Gesetzgebung angewandt werden und sein Erhalt 2022 ganz entschieden von den Wahlberechtigten mit einem Referendum bestätigt worden. Deshalb liegt es nahe, es auch auf Gemeindeebene einzuführen. Das dafür geltende Prinzip ist das Grundprinzip der Demokratie: Es soll nur das gelten, was von einer Mehrheit der Bürger*innen gewollt wird. Im Zweifelsfall muss es also möglich sein, die Bevölkerung in einem Referendum zu befragen.



