UNO-Menschenrechtskommission verlangt von Italien Beseitigung der Behinderung der Ausübung direktdemokratischer Rechte.

Die Initiative für mehr Demokratie hat den Landtag aufgefordert, diesem Urteil zu entsprechen!

Die Menschenrechtskommission der UNO erkennt in ihrer Behandlung einer von Bürgern eingebrachte Klage eine Verletzung des von Italien unterzeichneten internationalen Abkommens über die zivilen und politischen Rechte. Sie fordert den Staat auf, die festgestellten Behinderungen und unbegründeten Einschränkungen der Anwendung der Mitbestimmungsrechte zu beseitigen. Die Erkenntnis ist mit November 2019 datiert und die Frist, der Forderung nachzukommen, ist mit Ende Mai unbeachtet abgelaufen.

Die beanstandeten Behinderungen betreffen die Möglichkeit der Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen durch die Bürger und insbesondere die Praxis der Beglaubigungspflicht für die geleisteten Unterschriften, mit der nicht sichergestellt ist, dass Beglaubigungsberechtigte zur Verfügung stehen. In Südtirol gilt die gesamtstaatliche Regelung und ist diese also ebenfalls abzuändern.

Besonders brisant ist das Urteil für Südtirol deshalb, weil vom zuständigen Amt der Landesverwaltung mitgeteilt wurde, dass auf der Grundlage eines Gutachtens der Landesanwaltschaft eine zusätzliche Verschärfung der Bedingungen ansteht. Obgleich Lehrer und Sanitätspersonal, wie im Gesetz vorgesehen, als Beamte bisher immer vom Landeshauptmann mit der Beglaubigung von Unterschriften beauftragt worden sind, soll das in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Überdies hat die Menschenrechtskommission die fehlende institutionelle Information der Bürger über die Möglichkeit einer Unterstützung von Volksinitiativen und Referenden beanstandet. Auch dieser Mangel ist mit einer Gesetzesänderung zu beheben.

Auf Staatsebene fordern die in ihrer Klage bestätigten Bürger über die Medien und in Briefen an den Staatspräsidenten, den Ministerpräsidenten und den zuständigen Unterstaatssekretär sowie an alle Parlamentarier in diesen Tagen der von der UNO-Menschenrechtskommission verfügten Verpflichtung nachzukommen und die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Was wir in Südtirol verlangen:

Für Südtirol gibt es mit seiner Autonomie keinen Grund zu warten, bis der Staat der Verpflichtung nachkommt. Die geforderte Beseitigung der Behinderungen ist umso dringender vorzunehmen, als mehrere Volksinitiativen mit den entsprechenden Unterschriftensammlungen In Vorbereitung sind.

Die Initiative für mehr Demokratie erwartet sich in diesem Zusammenhang vier Maßnahmen zur Erleichterungen der Unterstützung von Volksinitiativen:

  1.     Eine Absenkung der Unterschriftenhürde auf die national geltende und vom Autonomiestatut vorgegebene Höhe, die auch schon das Ergebnis des partizipativen Prozesses war, aus dem das geltende Gesetz hervor gegangen war;
  2.     Die Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten mittels Beauftragungsmöglichkeit für die Promotoren;
  3.     Die Einführung der Online-Unterschriftensammlung wie sie schon seit 2012 für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gilt.
  4.     Eine institutionelle Information zu Beginn, zur Halbzeit und zwei Wochen vor Abschluss der Unterschriftensammlung.


Links zu den Dokumenten:

Das Urteil der UNO-Menschenrechtskommission (englisch - zu dessen Übersetzung der italienische Staat verpflichtet worden ist:

https://www.dirdemdi.org/images/de/odt/Staderini-delucia_Vs_Italy.odt

Eine Zusammenfassung des Urteils und der verlangten Gesetzesänderungen (ital.):

https://www.dirdemdi.org/images/de/odt/sintesi_sentenza_commissioneONU.odt

Interview mit dem Kläger vor der UNO-Kommission, Mario Staderini, Gründer von 'Democrazia Radicale' und ex Sekretär der Radicali Italiani, – 9. Mai 2020, Radio Radicale (14 Minuten), Webseite von Democrazia Radicale

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