Die "handwerklichen Mängel" gibt es nicht!

In dieser Absicht geeint, ist die Minderheit (Opposition) mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden und hätten die zwei Gesetzesvorschläge verabschiedet werden können.
Der Landeshauptmann hingegen lehnt beide Gesetzentwürfe wegen angeblicher „handwerklicher Mängel“ ab. Es genügt aber, die Berichte zu den Gesetzentwürfen zu lesen, um zu verstehen, dass es diese Mängel nicht gibt.
Im Einvernehmen mit der „Opposition“ ist, für einen Versuch der Verständigung, die Vertagung beschlossen worden. Da es um die mindestnotwendigen Änderungen zur Anwendbarkeit des Landesgesetzes 22/2018 geht, ist ein Kompromiss ausgeschlossen, wenn er diese wieder verschlechtern oder verhindern würde.
Der reine Anstand hätte es, angesichts eines von 34 Organisationen unterzeichneten Offenen Briefes zur Problematik und über tausend Unterstützern einer einschlägigen Petition, geboten, mindestens jetzt eine Aussprache anzubieten, um auf die Vorwürfe und Vorschläge konstruktiv einzugehen.
Aber schon selbst die Behandlung im Plenum des Landtages hätte nicht stattfinden sollen, nachdem im Gesetzgebungsausschuss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen abgelehnt worden ist. Die 8 Parteien haben sie dennoch möglich gemacht: Sie haben dafür, in der ihnen als Opposition zustehenden Zeit, die Behandlung ihrer eigenen Anträge zurückgezogen. Die Regierungsmehrheit hat dazu nichts anderes zu bieten, als die Forderung nach Rückzug der beiden Gesetzentwürfe.Die Regierungsmehrheit hat nicht mit dieser Entschlossenheit für dieses Ziel: „Endlich Mitbestimmung für die BürgerInnen!“ gerechnet. So ist die „Minderheit“ mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden!
Der Landeshauptmann ließ gleich zu Beginn der Behandlung wissen, dass die SVP die beiden Gesetzentwürfe wegen „handwerklicher Mängel!“ ablehnen würde, ohne auch nur im geringsten auf den Grund ihrer Einbringung und auf das, was sie vorschlagen, einzugehen. „Handwerkliche Mängel“ können nur festgestellt werden, wenn der Begleitbericht zum Gesetzentwurf nicht zur Kenntnis genommen wird. Diese Mängel gibt sie schlicht und einfach nicht, weshalb diese Begründung der Ablehnung wie ein Versuch der Verunsicherung und Diskreditierung wirkt. Jedenfalls ist im Einvernehmen mit der „Opposition“ die Vertagung beschlossen worden, um einen Versuch der Verständigung zu unternehmen. Die Treffen zwischen Mehr- und Minderheit beginnen dazu noch in dieser Woche.
Die von den 8 Parteien eingegangene Verpflichtung, die zwei Gesetzentwürfe vollinhaltlich in Kraft zu setzen, weil sie ohnehin nur die mindestnotwendigen Änderungen beinhalten, schließt jeden Kompromiss aus, sofern dieser die Anwendbarkeit verschlechtert oder wieder gar verhindern würde.
Dank spricht die Initiative für mehr Demokratie EO den 8 Parteien aus (Team K, Süd-Tiroler Freiheit, Grüne verdi verc, Freiheitliche, Freie Fraktion, Wir Bürger, PD, JWA), die die eingegangene Verpflichtung den BürgerInnen gegenüber sehr ernst nehmen, und unter diesen besonders den Ersteinbringern der beiden Gesetzentwürfe, Brigitte Foppa und Alex Ploner. Insbesondere danken wir der Landesrätin Ulli Mair, die trotz ihrer Zugehörigkeit zur Landesregierung zu ihrem Wort steht und damit ihre Gewissensentscheidung über den reinen Machterhalt gestellt hat. Der Landtagsabgeordneten Renate Holzeisen zollen wir Respekt, die ihren Bedenken zur Sache mit einem eigenen Gesetzentwurf zur freien Information begegnet und ihre befürwortende Stimme angekündigt hat. Anerkennung gebührt dem Landtagsabgeordneten Thomas Widmann für seine Offenheit gegenüber dem Thema. Fratelli d'Italia haben die den BürgerInnen gegenüber eingegangene Verpflichtung gebrochen und damit jede Glaubwürdigkeit verloren.

