Sie greifen unsere politischen Rechte an!

  • Im Juli 2018 verabschiedet der Landtag mit einer SVP-Fraktion, die nicht aus Überzeugung, sondern unter dem Druck der bevorstehenden Landtagswahlen dafür stimmt, das neue Direkte-Demokratie-Gesetz, wohlgemerkt ein Gesetz, das jenseits der Trennung von Mehrheit und Minderheit im Landtag aus einem Bürgerbeteili­gungsprozess hervorgegangen ist.

  • Offenbar hat die SVP-Fraktion nicht gewusst, was sie verabschiedet hat, denn tags darauf verspricht der Landeshauptmann die im Gesetz gerade neu vorgesehene zweite Säule der Direkten Demokratie wieder beseitigen zu wollen. Auf die Anfrage um eine Aussprache wird nicht eingegangen.

  • Der SVP-Fraktionsprecher bringt tatsächlich wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Änderungsvorschlag ein, mit dem das Referendum wieder abgeschafft werden soll.

  • Der Landeshauptmann und seine Fraktion werden von der Initiative daran erinnert, dass sie schon einmal (2014) mit einem Scheingesetz zur Direkten Demokratie am Referendum (gemäß LG 11/2002 und in Anwendung des Autonomiestatutes Art. 47) gescheitert sind und dass ihr Vorhaben aussichtslos und selbstschädigend ist.

  • Nachdem der Gesetzentwurf ein Jahr lang unbehandelt zwischen Kommission und Plenum hin und her wandert, wird er letztlich Anfang 2020 unter der Regie des Landeshauptmanns vom Einbringer zurückgezogen, und es wird versprochen, nur die notwendigen technischen Verbesserungen neu vorlegen zu wollen.

  • Ein halbes Jahr später legt nun der Landtagspräsident höchstpersönlich einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Direkte-Demokratie-Gesetzes vor, der wieder die Abschaffung des Referendums (Art. 12 des LG 22/2018) vorsieht, zusätzlich nun aber auch noch, dass der Bürgerrat nicht auch von Bürgern einberufen werden kann. Der Landtagspräsi­dent, Josef Noggler, ist einer der drei Einbringer des Landesgesetzes 22/2018 zur Direkten Demokratie, das er jetzt verstümmeln will!

  • Das alles, ohne dass das Direkte-Demokratie-Gesetz auch nur ein einziges Mal angewandt worden ist. Und vorgelegt wird nicht eine andere Regelung des Referendums, sondern seine ersatzlose Streichung.

  • Weshalb diese Kehrtwende, nachdem sich letztlich die Einsicht in die Vergeblichkeit des Vorhabens durchgesetzt hat?

 
 
 

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