Es bietet sich nur eine einzige Erklärung an, und die ist erschreckend.
Die SVP hat diesen Herbst zweierlei Erfahrungen machen dürfen:

1. Die Erfahrung, dass die Kommission zur Feststellung der Zulässigkeit von beantragten Volksabstimmungen deren zwei, die Unterstützungsinitiative und die Bürgerratsinitiative, zur Verbesserung und zum Ausbau der Mitbestimmungsrechte abgewiesen hat und

2. die Erfahrung, dass die Unterschriftensammlung unter den Bedingungen der herrschenden Pandemie unmöglich erscheint.

Der Einbringer und sein Auftraggeber haben keine Erklärung und Begründung für diesen Schritt vorgelegt. Auf die Schelte in der Haushaltsdebatte im Landtag zu diesem Vorgehen, blieb jede Reaktion aus. Man würde meinen, dass dann, wenn es eine gute Erklärung und Begründung für ein Handeln gibt, das kritisiert wird, diese entgegengehalten werden. Werden keine genannt, dann wird es trotzdem Gründe geben, aber dann sind es solche, die eben besser nicht ausgesprochen werden. So unglaublich es auch erscheinen mag, aber diese Erfahrungen, die die SVP gemeint hat machen zu dürfen, waren wohl der Anlass für diese Kehrtwende. Die beiden für sie vorteilhaften Bedingungen sind im Oktober/November deutlich geworden, Ende November ist der Gesetzentwurf zur Abänderung des Direkte-Demokratie-Gesetzes vom Landtagspräsidenten eingebracht worden: „Jetzt geht es, jetzt können sie sich nicht wehren.“ Nicht nur, dass man nicht imstande ist einzusehen, dass die Zusammenarbeit aller, die aller Parteien miteinander und mit der Zivilgesellschaft angesichts der dramatischen Entwicklungen eine absolute Notwendigkeit ist, nein, man versucht diese zu nutzen, um ohne direkte Kontrolle durch die Zivilgesellschaft schalten und walten zu können.

Man kann als politischer Mandatar für oder gegen direktdemokratische Instrumente sein. Die gesetzlich geltenden sind aber, unabhängig davon, als erworbene Rechte in ihrer Anwendung zu garantieren. Natürlich können auch Initiativen ergriffen werden, in einem offenen und transparenten Verfahren diese zu beschneiden oder abzuschaffen. Dies aber nach den gesetzlich festgelegten Regeln. Die Gelegenheit, erschwerte Bedingungen nutzen zu wollen, unter denen diese Regeln von den Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz ihrer Rechte angewandt werden können, ist ein niederträchtiges Unterfangen, weil es den Mehrheitswillen der Bevölkerung befürchtet und umgehen will.

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