Die SVP-Fraktion im Südtiroler Landtag hat allein mit ihren Stimmen den Gesetzentwurf der Bürgerinnen und Bürger zur Direkten Demokratie und jene der Oppositionsparteien vom Tisch gewischt und ihren eigenen in die Artikeldebatte geschickt.
Die Initiative wertet die nunmehr vierte Abweisung ihres Vorschlags durch die SVP im Laufe von siebzehn Jahren, angesichts der Unbelehrbarkeit dieser Partei und ihrer Gebundenheit an partikulare Interessen, als einen leider notwendigen Durchgang auf dem Weg zu einer wirksamen Regelung der Mitbestimmungsrechte in Südtirol. Die Volksabstimmung 2009 war das erste, aber offensichtlich noch nicht ausreichende Lernangebot an die SVP-Leitung, das Referendum gegen ihr Gesetz, so hoffen wir, wird jetzt die entscheidende Lehre sein.

Die SVP-Fraktion hat alle Angebote ausgeschlagen, die auf eine Neuregelung mit einer breiteren Zustimmung abzielten, als nur die einer einzigen Partei. Die SVP hat die Möglichkeit ausgeschlagen, die Bürgerinnen und Bürger vor einer endgültigen Beschlussfassung im Landtag in einer beratenden Volksbefragung einem der Vorschläge den Vorzug zu geben. Sie hat es trotz der massiven Kritik von den interessierten Organisationen im Vorfeld, aus Fachkreisen und zuletzt im Landtag abgelehnt, die vier Gesetzentwürfe wieder in die Gesetzgebungskommission zurückzuschicken, um dort im Konsens einen gemeinsamen zu erarbeiten. Die SVP-Fraktion schickt sich also an, die mit dem Wahlgesetz zusammen wichtigst Regelung im Land, mit der festgelegt wird, wie politische Macht von den Bürgerinnen und Bürgern selbst ausgeübt werden kann, im Alleingang festzulegen.
Gerade für solche Fälle des offensichtlich mangelnden Konsenses sieht das Autonomiestatut, dem römischen Parlament sei Dank, die Möglichkeit vor, die Bürgerinnen und Bürger in letzter Instanz in einem Referendum entscheiden zu lassen. Wir werden diese Möglichkeit ergreifen und hoffen, dass die SVP-Vertretung daraus lernen wird, Beschlüsse in Zukunft im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fassen.

Der Gesetzentwurf der SVP-Vertretung ist, wenn er eine Antwort sein soll auf das Ergebnis der Volksabstimmung 2009, ein Affront. Er hat nichts von dem Vorschlag, für den sich die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger damals ausgesprochen hat. Da die SVP jetzt selbst das Beteiligungsquorum in Frage stellt, hätte sie das Ergebnis unabhängig davon gelten lassen müssen. Was den von den Bürgerinnen und Bürgern 2009 angenommenen Vorschlag ausgezeichnet und was er ihnen garantiert hat, war  Bürgerfreundlichkeit. Das Gegenteil davon gilt für den SVP-Entwurf mit seinem unvollständigen Instrumentarium, mit absurd hohen und schwierigen Nutzungshürden und, sollten diese je genommen werden, mit der Ungewissheit über das effektive Zustandekommen der Volksabstimmung. Für den Fall, dass dennoch alle Hürden bewältigt werden, sorgt eine unbegründbare Bevorzugung der Position bei der Abstimmung, die alles beim Alten belassen will, dafür, dass ein Vorschlag nicht die nötige Mehrheit erhält. Das ist immer dann der Fall, wenn die politische Mehrheit einen eigenen Vorschlag jenem aus der Bürgerschaft in der Abstimmung entgegenstellt.

Die Antwort der SVP-Leitung auf das Ergebnis der Volksabstimmung 2009 ist, dass es in Zukunft keine Volksabstimmungen mehr geben darf. Diese Verhinderung ist mit dem SVP-Gesetz mehrfach möglich, so dass es keinen Sinn macht, es in einzelnen Punkten verbessern zu wollen. Wir rufen die Oppositionsparteien deshalb auf, der SVP-Fraktion nicht mit Verbesserungsvorschlägen zu helfen ihre Missachtung des Mitbestimmungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger zu tarnen, sondern mit sachlicher Information diese in vielfacher Hinsicht für unser Land so entscheidende Volksabstimmung vorzubereiten.

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