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Es ist unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit die SVP-Führung weiterhin ihre Propaganda mit der Unterschriftenhürde betreibt.

Wir erinnern an die vernichtende Kritik des IRI-Europe (Initiative-and-Referendum-Institut-Europe) am SVP-Gesetzentwurf: Auch mit der einzig begründbaren Hürde von 10.000 Unterschriften käme es, wenn überhaupt, nur im Extremfall zu Volksabstimmungen und wenn doch, nie zu einem positiven Ergebnis. Was wir hier vorgeführt bekommen, ist ein Lehrstück plumper politischer Taktik: man führt zuerst eine absurd hohe Unterschriftenhürde ein und lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit gezielt auf diesen Punkt. Wenn dann alle glauben, das Problem dieses Gesetzentwurfes läge nur bei der Anzahl der Unterschriften, dann feilscht man gesprächsbereit mit der Opposition und bietet großzügig und bürgerfreundlich eine Halbierung (die immer noch um das Doppelte zu hoch ist) an.

Wir dürfen uns nicht täuschen lassen: hinter der Hürde der Unterschriftenzahl verbirgt sich nämlich eine ganze Reihe von Fallstricken, die nur zu erkennen sind, wenn man sich den Gesetzesvorschlag genauer anschaut und eine Vorstellung von einer guten Regelung hat.

Auf Anhieb fällt auf, dass eines der beiden Grundinstrumente der Direkten Demokratie, das bestätigende Referendum als Kontrollinstrument gänzlich fehlt. Die SVP als regierende Partei will sich in ihren Entscheidungen von den Bürgerinnen und Bürgern nicht kontrollieren lassen (Fall Flugplatz u.a.m. machen es deutlich). Das andere Instrument hingegen, die Volksinitiative, ist vorgesehen, kann aber aus verschiedenen Gründen nicht funktionieren:

  • Eine doppelte Zugangshürde ist vorgesehen.
  • Die ganze Prozedur dauert unendlich lang (bis zu vier Jahre).
  • Eine Kommission kann die Volksabstimmung absagen, wenn ihr dünkt, dass mit einem Kompromissvorschlag der politischen Mehrheit dem Grundanliegen der Promotoren entsprochen worden sei.
  • Dem Vorschlag einer Bürgerinitiative kann die politische Mehrheit einen Gegenvorschlag entgegensetzen. Beide kommen dann in die Volksabstimmung. Dort kann sich einer der beiden Vorschläge nur durchsetzen, wenn er mehr Ja-Stimmen bekommt, als mit Nein-Stimmen beide Vorschläge abgelehnt werden. Dies ist deshalb sehr schwierig, da sich beide Vorschläge gegenseitig die Ja-Stimmen abgraben.
  • Die Mehrheit der Vertreter einer Sprachgruppe im Landtag kann eine Volksabstimmung aussetzen, in dem sie den Gegenstand nach eigenem Gutdünken als ethnisch sensibel erklärt;
  • Institutionelle Information zum Gegenstand einer Volksabstimmung wird von einem Landesamt erstellt, das der Landesregierung gegenüber weisungsgebunden ist.

Das sind nur die gröbsten Mängel, denn es fehlt im SVP-Gesetzentwurf noch eine ganze Reihe von Mitbestimmungsmöglichkeiten und Voraussetzungen für eine faire, transparente und gleichberechtigte Nutzung der direktdemokratischen Instrumente.
Auf diese Mängel hat die Initiative die SVP-Führung schon vor zwei Jahren aufmerksam gemacht. Vor einem Jahr hat die SVP-Führung die Behandlung  im Landtag abgebrochen, weil nicht nur die Opposition, sondern selbst der Koalitionspartners PD nicht bereit waren, diesen mangelhaften Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung mitzutragen. In all dieser Zeit hat sie aber an keinem dieser Punkte gearbeitet, um den Entwurf annehmbar zu machen. Sie hat einzig auf den Trick mit der Hürde gesetzt und meint damit alle in die Tasche stecken zu können. Das zeigt, dass es sich bei den genannten Mängeln nicht um Flüchtigkeitsfehler handelt, sondern dass sie gewollt sind und ein präziser Zweck damit verfolgt wird: nicht die Bürger sollen ihre Tätigkeit kontrollieren können, sondern sie will die Bürgerbeteiligung - wenn sie schon sein muss - unter ihrer Kontrolle zu halten.

Das schlimmste aber ist, dass die SVP - als absehbar weiterhin in Südtirol entscheidende politische Kraft - sich in ihrem Gesetzentwurf das Recht vorbehält Änderungen dieser Regeln vorzunehmen. Sie legt fest, dass nur der Landtag (sprich SVP-Regierung) das Gesetz abändern darf.

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