Hochkarätig besetzte und gut organisierte Expertenanhörung im Landtag ist von der übergroßen Mehrheit der Landtagsabgeordneten ungenutzt geblieben

Gestern Nachmittag ist die eineinhalbtägige Expertenanhörung zur Direkten Demokratie vor der Sonderkommission des Landtages zu Ende gegangen. Die Initiative für mehr Demokratie stellt fest, dass es sich dabei um eine gut organisierte und mit fast ausnahmslos hochqualifizierten Fachleuten besetzte Gelegenheit mit internationalem Kongresscharakter für die Landtagsabgeordneten gehandelt hat, sich in dieser Materie kundig zu machen.

Die Experten, Universitätsprofessoren, Verfassungsrechtler, Juristen und Politiker sind von weit her aus Deutschland, der Schweiz und aus Italien angereist, haben aber einen fast leeren Landtagssaal vorgefunden. Außer den 9 Mitgliedern der Sonderkommssion, von denen zwei entschuldigt abwesend waren, haben, obwohl jedem Landtagsabgeordneten eine Einladung seit August vorgelegen hat, durchgehend nur die Landtagsabgeordneten Eva Klotz und Cristina Kury, sowie an einem Nachmittag, sporadisch, Franz Pahl an der Anhörung teilgenommen.

Die Initiative für mehr Demokratie fragt sich, mit welcher Qualifikation die Landtagsabgeodneten in ein paar Monaten über ein entscheidendes politisches Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger Südtirols abstimmen wollen, wenn sie eine solche, eigens für sie geschaffenene Gelegenheit, nicht wahrnehmen.

Durch diese Erfahrung sieht sich die Initiative für mehr Demokratie in ihrer Forderung dem Landtag gegenüber bestärkt, das Volk selbst entscheiden zu lassen, wie es in Zukunft direktdemokratisch mitbestimmen will. Die gesetzliche Grundlage liegt mit dem Landesgesetz Nr. 10 vom 17. 7. 2002 zum bestätigenden Referendum vor. Abgestimmt werden soll über zwei Vorlagen: über jene des Volksbegehrens und ein vom Landtag mehrheitlich verabschiedetes Gesetz. Damit die Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Gesetzentwurf aus dem Volk und einem mehrheitlich vom Landtag verabschiedeten entscheiden können, bedarf es nur einer einfachen Anpassung dieses schon in Kraft befindlichen Landesgesetzes zum bestätigenden Referendum.

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