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Wir beanspruchen das Recht auf Mitbestimmung der demokratischen Regeln!

Wir haben es in der ersten landesweiten Volksabstimmung ausgeübt. Das war heilsam für die politische Vertretung und die politische Entwicklung im Land. So soll es bleiben.
Ob Demokratie oder Oligarchie (die Herrschaft von wenigen), das entscheidet sich mit der Frage, ob das Volk selbst bestimmen kann, wie es demokratisch seine Macht ausüben will. Diese Frage stellt sich jetzt für Südtirol. ...

 

  • Die Möglichkeiten in der Verfassung zu mehr Demokratie sind auszuloten
  • Die Entscheidung der Richterkommission bedeutet eine schwerwiegende Beschneidung der Volkssouveränität. Umso schlimmer, wenn diese Entscheidung richtig sein sollte ...
  • Das Volk wird ausgeschlossen und die SVP freut sich

Die Richterkommission, die jetzt zu entscheiden hatte, ob es über einen Reformvorschlag zur Regelung der direkten Mitbestimmung in Südtirol eine Volksabstimmung geben darf, hat die Frage mit nein beantwortet.
Kann es richtig sein, gerade jenen, die selbst politische Macht ausüben wollen und die es damit so einrichten können, dass sie selbst davon profitieren, ausschließlich das Recht zu geben, festzulegen, wie sie zu dieser Macht kommen und wie sie diese ausüben können? Ist politische Macht ihre Sache oder zuerst Sache aller Bürgerinnen und Bürger?
Wenn nur politische Vertreter festlegen dürfen, wie politische Macht ausgeübt werden kann, dann gibt es keine Garantie, dass die Souveränität des Volkes nicht nach und nach eingeschränkt wird. Italien zeigt am besten, wie sich die politische Vertretung zunehmend gegen die Kontrolle und den Zugriff des Volkes abschotten und seinen politischen Handlungsspielraum immer weiter einengen kann und damit gleichzeitig ins Chaos schlittert.

Wir wollen einen anderen Weg gehen. Um uns vor einer ähnlichen Entwicklung zu schützen, verlangen wir vom Südtiroler Landtag, dass er das Recht für uns Bürgerinnen und Bürger bestätigt, mit Volksinitiativen und Volksabstimmungen mitbestimmen zu können, wie politische Macht in unserem Land demokratisch ausgeübt werden soll.

Die Möglichkeiten in der Verfassung zu mehr Demokratie sind auszuloten

Die Frage, ob es zulässig ist, über Grundgesetze, die die Regeln der Ausübung der Demokratie festlegen, in Volksabstimmungen entscheiden zu können, war von Anfang an eine unentschiedene Frage. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie das Verfassungsgericht diese Frage entscheiden wird. Wir sind der Meinung, dass die Verfassung, vor allem ihre reformierte Version von 2001, diese Möglichkeit nicht ausschließt. Auf jeden Fall war es auch dann richtig diesen Weg zu beschreiten, wenn sich aufgrund einer Auslegung der Verfassung durch den Verfassungsgerichtshof im Nachhinein herausstellen sollte, dass eine solche Möglichkeit verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Wir sind keine Verfassungsdogmatiker.

Die Entscheidung der Richterkommission bedeutet eine schwerwiegende Beschneidung der Volkssouveränität.
Umso schlimmer, wenn diese Entscheidung richtig sein sollte ...

Wenn die Verfassung tatsächlich so ausgelegt werden kann, dass es der politischen Vertretung vorbehalten ist die politischen Grundrechte festzulegen, dann haben wir eine Verfassung, die uns vor einer Entwicklung in Richtung autoritäres System nicht wirklich schützen kann und in diesem Punkt reformiert werden muss. Was dabei herauskommt sehen wir: Ein Wahlgesetz, das von seinem Autor selbst als "porcata" bezeichnet wird, ein Landesgesetz zur Direkten Demokratie, das nicht anwendbar ist, eine Reform des Wahlgesetzes, die nicht zustande kommt ...

Das Volk wird ausgeschlossen
und die SVP freut sich

Die Richterkommission hat entschieden, dass das Volk in Sachen Demokratie nichts zu sagen hat und erklärt den Antrag auf Volksabstimmung über eine Reform des geltenden Landesgesetzes zur Direkten Demokratie für unzulässig. Vier Mal haben Richterkommissionen anders entschieden. Jetzt wird das Volk plötzlich ausgeschlossen und die SVP freut sich.
Wir wundern uns, weil die SVP versprochen hat, jetzt selbst ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie vorlegen zu wollen, und weil sie damit zugibt, dass es der Gesetzesinitiative des Volkes bedurft hat, um eine bessere Regelung auf den Weg zu bringen, dass sie selber dazu bisher nur etwas (gewollt) Unbrauchbares produziert hat und dass sie ohne die Volksbegehren der Initiative seit 1995 wahrscheinlich überhaupt nichts zum Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Bürger getan hätte. Die SVP sollte endlich lernen, mit dem Volk zu arbeiten und nicht nur im besten Fall für und im schlechtesten Fall dagegen, wie in Sachen Direkte Demokratie. Vor allem bei der Grundfrage, wie wir uns demokratisch selbst regieren wollen. Mit dem Wahlgesetz kommt sie auch nicht alleine weiter und wenn einmal doch, dann ziemlich sicher nicht bürgerfreundlich.

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