Landesautonomie contra Autonomie der Bürgerinnen und Bürger am Beispiel Schulautonomie
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 02. Februar 2012 17:51
Im Zusammenhang mit der Aberkennung des Rechtes der Schulen, über ihren Schulkalender autonom zu entscheiden, stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:
Den Schulen wurde mit Staatsgesetz die Rechtspersönlichkeit und die Autonomie in Organisation und Didaktik zuerkannt. Mit dem Landesgesetz 12/2000 hat man dieser Autonomie schon weit weniger Rechnung getragen als im restlichen Staatsgebiet. Nun ist die Autonomie der Schulen weiter beschnitten worden: Nicht mehr die Eltern, Schüler, Lehrpersonen entscheiden mittels Abstimmungen über ihren Schulkalender, sondern die Landesregierung.

Wenn Elmar Pichler Rolle dem Ersteinbringer des Volksbegehrens, Stephan Lausch, falsche Kritik an der Vorgangsweise im Gesetzgebungsausschuss nachsagt, dann ist nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ihren eigenen Reim darauf machen und entsprechend bewerten, was Pichler Rolle von sich gibt, wenn er in seiner Presseaussendung schreibt, dass „jeder von Bürgern getragenen Initiative stets Respekt entgegengebracht wird.“ Gäbe es auch nur einen Funken dieses Respekts, dann ...
er Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!


