Das Demokratie-Netzwerk stärken!
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- Veröffentlicht: Samstag, 19. November 2011 00:17
114.884 Wähler/innen stimmten bei der Volksabstimmung 2009 für mehr Demokratie, mit 12.556 beglaubigten Unterschriften wurde im vergangenen Juli der vom Volk gewollte Gesetzentwurf zur direkten Demokratie im Landtag eingebracht. Wir erwarten uns, dass die politische Vertretung endlich dem mehrheitlichen politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger in Südtirol gerecht wird. Über 40 Organisationen mit über 100.000 Mitgliedern unterstützen unser Vorhaben. Am 25. November wird in der Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages die eigentliche Behandlung unseres Gesetzentwurfes beginnen. Wir sind in der Kommission vertreten und werden so mit Hilfe der elektronischen Medien direkt über die Positionen und Diskussionen berichten.
Morgen beginnt die Behandlung des als Volksbegehren im Landtag eingebrachten Gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie. Diesen hatten 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83 % der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger der geltenden Regelung vorgezogen. Nächstens kommt auch der Vorschlag der SVP zur Behandlung. Weil die beiden Vorschläge grundverschieden sind, schlägt die Initiative für mehr Demokratie in der Gesetzgebungskommission eine getrennte Verbesserungsarbeit an beiden vor. In einer dann vom Landtag zu beschließenden Volksbefragung soll das Volk entscheiden, welchen es vorzieht. Anderenfalls will die Initiative das Volk in einem Referendum über das vom Landtag verabschiedete Gesetz entscheiden lassen.
Die Initiative für mehr Demokratie ist sehr erstaunt, dass zwei Senatoren der SVP, Oskar Peterlini und Manfred Pinzger in Rom einen Verfassungsgesetzentwurf zur Reform der Direkten Demokratie weiterbringen, den die Initiative bestens unterschreiben könnte, während die SVP im Südtiroler Landtag hinter einem Gesetzentwurf dreier ihrer Exponenten steht, der in vielen Punkte keine brauchbare Anwendbarkeit garantiert und deshalb von der Initiative für mehr Demokratie entschieden abgelehnt wird.
leider nicht mit mehr, als mit der Verlesung eines Teiles des Begleitberichtes durch den Ersteinbringer Stephan Lausch. Da eine gemeinsame Behandlung mit dem SVP-Gesetzentwurf beschlossen worden war, für diesen aber noch nicht das Gutachten des Rates der Gemeinden vorliegt, ist alles weitere auf den 25. November vertagt worden. Inzwischen wünschen wir der Kommission eine in Sachen Direkte Demokratie erhellenden Studienreise in die Schweiz. Ihr ist einer von vier Tagen gewidmet.

