Memorandum zur Europawahl 2014

EuropaEin EUROPA der solidarisch subsidiär organisierten Gemeinschaft von autonomen Regionen selbstbestimmter und selbstverantwortlicher Bürgerinnen und Bürger

Selbstbestimmt und selbstverantwortlich leben zu können, gehört zu den höchsten Werten menschlichen Lebens. Das Bekenntnis zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der Schwächeren gründet darauf. Wir wollen diese Werte als Grundlagen für das Zusammenleben in Europa auf allen Ebenen verwirklicht sehen. Somit ist jede Herrschaftsform zu überwinden, in der Entscheidungen nicht auf einem Konsens der Bürgerinnen und Bürger beruhen und in der diese nicht alle Möglichkeit haben, sich über Anzustrebendes und Abzulehnendes frei zu verständigen.

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Stellungnahme des Schweizer Vereins für Direkte Demokratie

Und so wird das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung aus Schweizer Perspektive bewertet

„Stellungnahme von Diethelm Raff, Präsident Verein für Direkte Demokratie, PF, 8706 Meilen zum Landesgesetz Bürgerbeteiligung in Südtirol“

Auszug: "Der vorgeschlagene Gesetzestext strotzt leider vor Einschränkungen der Freiheitsrechte und Selbstbestimmungsrechte der Bürger, die von einer Angst vor dem Volkswillen und von einer überholten autoritären Staatsvorstellung zeugen, die wir nicht teilen.
Mit den verschiedensten Massnahmen wird der Ausdruck des allgemeinen Willens versucht zu verhindern. Diese Einteilung in eine zwar gewählte, aber dadurch scheinbar abgehobene Elite und dem sonstigen Volk, ist längst überholt und ärgerlich. Die Gewählten, die Regierung, die Verwaltung, die Richter sind nicht grundsätzlich gescheiter oder überlegener. Sie stellen sich lediglich für eine beschränkte Zeit und stellvertretend zur Verfügung, um möglichst dem Willen der Bevölkerung entsprechende Regelungen zu besprechen und einzuführen. Dies geschieht jedoch nur, solange nicht die Bürger selbst ihre Selbstbestimmung in die Hand nehmen wollen. Jeder demokratisch Gesinnte sollte daran Freude haben, die im Sinne der Bürger stellvertretend ausgesprochenen Regelungen von diesen selbst unbeschränkt überprüfen zu lassen. Denn es sollte ein Anliegen jedes Verantwortungsträgers sein, sich in Übereinstimmung mit den Bürgern befinden zu wollen."

hier der ganze Text Stellungnahme Verein Direkte Demokratie Jan2014

Mit dem mehrheitlichen NEIN ist der Weg frei für eine gute Regelung der Direkten Demokratie in unserem Land

Die Mehrheit des NEIN beim Referendum ist nicht etwas, das wir als einen Sieg bezeichnen wollen. Das Referendum war eine Notwehrmassnahme, zu der uns die SVP-Führung gezwungen hat. Der Zug derer, die für mehr Demokratie kämpfen und den das SVP-Gesetz in die Sackgasse geführt hätte, ist angehalten worden. Er ist jetzt auf ein Geleise zu lenken, auf dem es in Richtung wirksame und gut anwendbare Mitentscheidungsrechte weitergeht.

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EINLADUNG zur Bezirksversammlung der Initiative für mehr Demokratie im Vinschgau

Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie

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Liebes Mitglied,
liebe Freunde der Initiative für mehr Demokratie,

seit dem Jahr 2008 gibt es eine Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie. In den vergangenen Jahren haben wir als „Aktionsgruppe“ im Vinschgau gearbeitet. Mit der Genehmigung der überarbeiteten Satzung der

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Aufruf von Südtiroler Persönlichkeiten zum ersten landesweiten Referendum in Südtirol

Bürgerinnen und Bürger!

Lehnen wir das Gesetz zur Bürgerbeteiligung, welches in der vergangenen Legislatur im Landtag nur mit den Stimmen der SVP beschlossen wurde, beim Referendum am 9. Februar 2014 mit einem klaren NEIN ab! Dieses Gesetz ermöglicht keine wirkliche Mitbestimmung, weil damit keine Volksabstimmungen mehr stattfinden würden. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen hingegen Verantwortung übernehmen für die Zukunft unseres Landes und wollen mitentscheiden in wichtigen Fragen, damit politische Erneuerung tatsächlich und nachhaltig Wirklichkeit werden kann.

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Rekurs angenommen

Rekurs des Promotorenkomitees für das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung" von Landesgericht Bozen angenommen!

Mit Freude und Genugtuung erfahren wir am letzten Tag des Jahres und können bekannt geben, dass der Rekurs des 58 köpfigen Promotorenkomitees für die Abhaltung eines Referendums gegen das SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“, vom Landesgericht Bozen angenommen und die knapp 18.000 gesammelten Unterschriften mit Urteil vom 27.12.2013 für gültig erklärt worden sind:

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