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Warum nicht in Südtirol die wirksamen Regeln zur Direkten Demokratie, die die SVP für Italien will?

Die Initiative für mehr Demokratie ist sehr erstaunt, dass zwei Senatoren der SVP, Oskar Peterlini und Manfred Pinzger in Rom einen Verfassungsgesetzentwurf zur Reform der Direkten Demokratie weiterbringen, den die Initiative bestens unterschreiben könnte, während die SVP im Südtiroler Landtag hinter einem Gesetzentwurf dreier ihrer Exponenten steht, der in vielen Punkte keine brauchbare Anwendbarkeit garantiert und deshalb von der Initiative für mehr Demokratie entschieden abgelehnt wird.

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Im 1. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat heute die Behandlung des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie begonnen,

leider nicht mit mehr, als mit der Verlesung eines Teiles des Begleitberichtes durch den Ersteinbringer Stephan Lausch. Da eine gemeinsame Behandlung mit dem SVP-Gesetzentwurf beschlossen worden war, für diesen aber noch nicht das Gutachten des Rates der Gemeinden vorliegt, ist alles weitere auf den 25. November vertagt worden. Inzwischen wünschen wir der Kommission eine in Sachen Direkte Demokratie erhellenden Studienreise in die Schweiz. Ihr ist einer von vier Tagen gewidmet.
Hier der einleitende und das Volksbegehren begründende Teil des Begleitberichtes:

Begleitbericht zum „Landesgesetzentwurf
zur Direkten Demokratie - 
Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte“

Am 25. Oktober 2009 hat in Südtirol zum ersten Mal in seiner Geschichte eine landesweite Volksabstimmung stattgefunden.

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Direkte Demokratie darf nicht nur Notwehr im schlimmsten Fall, sondern muss fortdauernde Beteiligungsmöglichkeit aller am Zustandekommen besserer Verhältnisse sein!

Die Initiative für mehr Demokratie freut sich über alle Maßen, dass es den Menschen in Italien gelungen ist, mit Direkter Demokratie, ein völlig unkontrollierbar wirkendes politisches System in die Schranken zu weisen und ihren eigenen politischen Willen geltend zu machen.

Es soll dabei aber nicht vergessen werden: Das abrogative Referendum, das wir jetzt haben nutzen können, ist als solches und mit dem 50% Beteiligungsquorum nur eine Notbremse, die eben nur in so extremen Fällen, wie den jetzt gegebenen, funktioniert.

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Die zwei Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie, jener der Initiative und jener der SVP, sind grundverschieden! Es soll das Volk sagen, welchen es vorzieht!

Morgen beginnt die Behandlung des als Volksbegehren im Landtag eingebrachten Gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie. Diesen hatten 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83 % der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger der geltenden Regelung vorgezogen. Nächstens kommt auch der Vorschlag der SVP zur Behandlung. Weil die beiden Vorschläge grundverschieden sind, schlägt die Initiative für mehr Demokratie in der Gesetzgebungskommission eine getrennte Verbesserungsarbeit an beiden vor. In einer dann vom Landtag zu beschließenden Volksbefragung soll das Volk entscheiden, welchen es vorzieht. Anderenfalls will die Initiative das Volk in einem Referendum über das vom Landtag verabschiedete Gesetz entscheiden lassen.

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Allen schlechten Regeln zum Trotz: Nutzen wir unsere demokratischen Grundrechte und gehen abstimmen!

Die Initiative für mehr Demokratie ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den Referenden an diesem Wochenende zu beteiligen.
Sie sollen sich nicht entmutigen lassen von den Tricks und Winkelzügen, mit denen die politische Vertretung in Rom nicht weniger als in unserem Land immer wieder versucht, die Ausübung der politischen Rechte für ihre Interessen zu missbrauchen. Wie Durnwalder zur Volksabstimmung im Oktober 2009, so propagiert jetzt auch Berlusconi die Nichtbeteiligung.

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Angemessenere Gehälter für eine dem Volk angemessenere politische Vertretung! Die Zuständigkeit dafür muss beim Volk liegen!

Zu Recht werden jetzt die maßlosen Gehälter und die Privilegien der Politiker in Frage gestellt. Die Initiative für mehr Demokratie ist der Meinung, dass der Grund dafür aber nicht die Notwendigkeit des Sparens sein sollte, sondern die Einsicht, dass damit eine denkbar unbrauchbare Auswahl der politischen Vertretung verbunden ist.

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Bürgerforum Nr. 5: Soll das Volk auch über Beschlüsse der Landesregierung abstimmen können?

Die Initiative für mehr Demokratie veranstaltet gemeinsam mit der Plattform pro Pustertal morgen,
Freitag, 10. Juni ab 20 Uhr
das fünfte und vorläufig letzte Bürgerforum
zu den zentralen Elementen eines Landesgesetzes zur Direkten Demokratie

Ort: Bruneck, Aula der Grundschule Bachlechner
(mit Zugang vom Parkplatz des Michael-Pacher-Hauses)


Es präsentieren ihre Positionen und diskutieren mit den Bürgerinnen und Bürgern
zur Frage, ob das Volk auch über Beschlüsse der Landesregierung abstimmen können soll und wenn ja, in welchem Rahmen und nach welchen Regeln:
Hans Heiss, Maria Hochgruber Kuenzer, Eva Klotz, Andreas Pöder, Roland Tinkhauser. Es moderiert: Florian Kronbichler

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2. landesweite Online Umfrage zur direkten Demokratie

Wir starten jetzt die 2. Online Befragung zur im Landtag anstehenden Neuregelung der Direkten Demokratie.
Die Frage lautet:
“Soll das Volk Vorschläge zur Volksabstimmung bringen können, die das Wahlgesetz oder ein Gesetz zur Direkten Demokratie betreffen?“

zur Umfrage hier klicken

Bürgerforum Bruneck

Bürgerforum in Bruneck zum Thema: Darf das Volk auch über Beschlüsse der Landesregierung abstimmen?

Zeit
Freitag, 10. Juni · 20:00 - 22:00

Ort
Bruneck, Aula der Grundschule Bachlechner,
Eingang vom Parkplatz hinter dem Michael-Pacher-Haus
Unsere Aussendungen
Beitragsanzahl:
15

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