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Mit dem mehrheitlichen NEIN ist der Weg frei für eine gute Regelung der Direkten Demokratie in unserem Land

Die Mehrheit des NEIN beim Referendum ist nicht etwas, das wir als einen Sieg bezeichnen wollen. Das Referendum war eine Notwehrmassnahme, zu der uns die SVP-Führung gezwungen hat. Der Zug derer, die für mehr Demokratie kämpfen und den das SVP-Gesetz in die Sackgasse geführt hätte, ist angehalten worden. Er ist jetzt auf ein Geleise zu lenken, auf dem es in Richtung wirksame und gut anwendbare Mitentscheidungsrechte weitergeht.

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Aufruf von Südtiroler Persönlichkeiten zum ersten landesweiten Referendum in Südtirol

Bürgerinnen und Bürger!

Lehnen wir das Gesetz zur Bürgerbeteiligung, welches in der vergangenen Legislatur im Landtag nur mit den Stimmen der SVP beschlossen wurde, beim Referendum am 9. Februar 2014 mit einem klaren NEIN ab! Dieses Gesetz ermöglicht keine wirkliche Mitbestimmung, weil damit keine Volksabstimmungen mehr stattfinden würden. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen hingegen Verantwortung übernehmen für die Zukunft unseres Landes und wollen mitentscheiden in wichtigen Fragen, damit politische Erneuerung tatsächlich und nachhaltig Wirklichkeit werden kann.

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Rekurs angenommen

Rekurs des Promotorenkomitees für das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung" von Landesgericht Bozen angenommen!

Mit Freude und Genugtuung erfahren wir am letzten Tag des Jahres und können bekannt geben, dass der Rekurs des 58 köpfigen Promotorenkomitees für die Abhaltung eines Referendums gegen das SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“, vom Landesgericht Bozen angenommen und die knapp 18.000 gesammelten Unterschriften mit Urteil vom 27.12.2013 für gültig erklärt worden sind:

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Hinweise zur Briefwahl beim Landesreferendum am 9.2.2014

Unter dem folgenden Link geht es zur offiziellen Seite zum Landesreferendum vom 9. Februar 2014

http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html

Unter dem Menüpunkt „Info zur Wahl“ gibt es die Hinweise zur Briefwahl für die in Südtirol Wahlberechtigten.
die im Ausland ansässig sind oder vorübergehend sich im Ausland aufhalten.
Der Termin für die Antragstellung bei den Gemeinden ist der 10. Jänner 2014.

Stellungnahme des Schweizer Vereins für Direkte Demokratie

Und so wird das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung aus Schweizer Perspektive bewertet

„Stellungnahme von Diethelm Raff, Präsident Verein für Direkte Demokratie, PF, 8706 Meilen zum Landesgesetz Bürgerbeteiligung in Südtirol“

Auszug: "Der vorgeschlagene Gesetzestext strotzt leider vor Einschränkungen der Freiheitsrechte und Selbstbestimmungsrechte der Bürger, die von einer Angst vor dem Volkswillen und von einer überholten autoritären Staatsvorstellung zeugen, die wir nicht teilen.
Mit den verschiedensten Massnahmen wird der Ausdruck des allgemeinen Willens versucht zu verhindern. Diese Einteilung in eine zwar gewählte, aber dadurch scheinbar abgehobene Elite und dem sonstigen Volk, ist längst überholt und ärgerlich. Die Gewählten, die Regierung, die Verwaltung, die Richter sind nicht grundsätzlich gescheiter oder überlegener. Sie stellen sich lediglich für eine beschränkte Zeit und stellvertretend zur Verfügung, um möglichst dem Willen der Bevölkerung entsprechende Regelungen zu besprechen und einzuführen. Dies geschieht jedoch nur, solange nicht die Bürger selbst ihre Selbstbestimmung in die Hand nehmen wollen. Jeder demokratisch Gesinnte sollte daran Freude haben, die im Sinne der Bürger stellvertretend ausgesprochenen Regelungen von diesen selbst unbeschränkt überprüfen zu lassen. Denn es sollte ein Anliegen jedes Verantwortungsträgers sein, sich in Übereinstimmung mit den Bürgern befinden zu wollen."

hier der ganze Text Stellungnahme Verein Direkte Demokratie Jan2014

Kosmetik oder wirklich Veränderung? Jetzt entscheidet das Volk!

Dolomiten-Artikel 10.12.2013Dolomiten Artikel vom 10.12.2013, Seite 13

Sechs Monate nachdem die „alte“ SVP im Landtag das „zweitbeste Gesetz zur Direkten Demokratie in Europa“ verabschiedet hat, erklärt jetzt die „erneuerte“ SVP die Verbesserungsbedürftigkeit ihres Gesetzes zur "Bürgerbeteiligung". Zu dieser begrüßenswerten Einsicht hat ganz offensichtlich das bevorstehende Referendum am 09. Februar geführt. Da entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, ob dieses „Mitreden ja, mitentscheiden nein“-Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.

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EINLADUNG zur Bezirksversammlung der Initiative für mehr Demokratie im Vinschgau

Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Liebes Mitglied,
liebe Freunde der Initiative für mehr Demokratie,

seit dem Jahr 2008 gibt es eine Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie. In den vergangenen Jahren haben wir als „Aktionsgruppe“ im Vinschgau gearbeitet. Mit der Genehmigung der überarbeiteten Satzung der

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Antrag der Bürgerinnen und Bürger auf Referendum abgelehnt

Richterkommission enthält dem Promotorenkomitee für’s Referendum am 9.2.2014 das institutionelle Recht auf Abstimmungskampfwerbung vor.

Rekurs beim Landesgericht.

Am 24.09.2013 hat das 58-köpfige Promotorenkomitee dem Präsidium des Landtages 17.633 beglaubigte Unterschriften übergeben und damit die Voraussetzung geschaffen für das von ihm gemäß Art. 47 des Autonomiestatutes beantragte Referendum zum „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ der Südtiroler Volkspartei. Wie vom Gesetz vorgesehen, musste dieser Antrag anschließend auf seine Durchführbarkeit bzw. auf die Erfüllung der entsprechenden Auflagen (mindestens 7. 966 beglaubigte Unterschriften) von einer Kommission überprüft werden.
Diese Überprüfung hat stattgefunden. Mit Schreiben vom 6.11.2013file icon pdf Erklärung_Richterkommission.pdf  (6 MB) wurde dem Erstunterzeichner des Promotorenkomitees mitgeteilt, dass die dreiköpfige Richterkommission unter dem Vorsitz von Frau Dr. Margit Falk-Ebner den Antrag des Promotorenkomitees auf Referendum für nicht durchführbar erklärt hat. Als Begründung wird angeführt, dass auf den Unterschriftenbögen „ein Verbindungsstempel auf den losen Blättern fehlt“ file icon doc Referendum_Unterschriftenbogen104Z_04072013.doc. Aus diesem Grund fehle „die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten, die ihre Unterschrift auf den Seiten 3 bis 22 eines jeden Bogens gesetzt haben, bewusst und willentlich für die Abhaltung der gegenständlichen bestätigenden Volksabstimmung unterschrieben haben.“
Die Initiative für mehr Demokratie stellt dazu folgendes fest:

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