Offener Brief an den Minister Fraccaro

Die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates umsetzen!

Erstmals gibt es in Italien, und wohl weltweit, ein Ministerium, dessen Aufgabe es ist, gleichermaßen für das Funktionieren der parlamentarischen und der direktdemokratischen Verfahren zu sorgen. Und erstmals in Italien ist im Regierungsprogramm eine Reform der Direkten Demokratie vorgesehen worden, die effektiv auf eine Erweiterung und Verbesserung der Mitbestimmungsrechte abzielt: Die Abschaffung des Beteiligungsquorums und die Einführung der Volksinitiative.
Damit ist eine Erwartungshaltung entstanden, aus der heraus die Initiative für mehr Demokratie
und unsere Schwesterorganisationen „Più democrazia in Trentino“ sich zu Jahresbeginn gemeinsam mit einem Brief an Riccardo Fraccaro, Minister für die Beziehungen zum Parlament und für die Direkte Demokratie, gewandt und in ihm die Maßnahmen dargelegt und aufgelistet haben, die sie für eine zufriedenstellende Praxis der Mitbestimmung der BürgerInnen notwendig sehen. Als Orientierung gilt ihnen der Verhaltenskodex für die Regeln zur Demokratie der Venedig-Kommission des Europarates
.

Hier der Brief vom 8. Jänner an den Minister.

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mit Ausdauer zum Ziel

Mit dem Erreichten kommt das Beste noch!


Ist es nicht einfach phantastisch?
Vor 25 Jahren sind Menschen, die engagiert in gemeinnützigen Organisationen gearbeitet haben, zur Überzeugung gekommen, dass etwas ganz Wesentliches fehlt, damit ihre Arbeit wirklich sinnvoll und fruchtbringend ist: die Möglichkeit, sich mit ihren Vorschlägen zur Lösung von Problemen und zur Verhinderung neuer direkt an ihre Mitbürger wenden zu können. Sie wollten mit diesen Vorschlägen nicht mehr abhängig sein von der regierenden politischen Mehrheit, die kaum einmal für Argumente zugänglich war.

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Der Beginn einer neuen politischen Ära für Südtirol

Ein hart errungener, noch nicht ausreichender, aber doch guter Schritt hin zu einer wirksamen Direkten Demokratie!

Abstimmungstafel25. Juli 2018 – Nach vier Jahre dauerndem Ringen mit Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen und, vor allem zuletzt, zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien um einen tragbaren Kompromiss, ist vom Landtag ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie beschlossen worden. Festzuhalten ist, dass trotz weiter bestehender Mängel jetzt zweifellos ein besseres Gesetz zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes zur Verfügung steht, als das seit 2005 geltende.

Veranlasst vom Referendum 2014 gegen ein nur von der SVP gewolltes Gesetz, sind jetzt die Mitbestimmungsrechte auf eine anwendbare Weise geregelt worden: Vor allem mit dem auf 25 % abgesenkten Beteiligungsquorum und mit einer auf sechs Monate verlängerten Sammelzeit für die leider weiterhin erforderlichen 13.000 Unterschriften (anstatt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 8.000); eine bessere Anwendbarkeit ist auch mit dem sog. Abstimmungsheft garantiert, mit dem alle Haushalte im Land über den Inhalt von Volksabstimmungen und über die befürwortende und ablehnende Position informiert werden.

Mit der Einführung des echten (bestätigenden) Referendums über Landesgesetze ruht Direkte Demokratie in Südtirol jetzt wirklich auf ihren zwei Säulen:

siehe Stimmverhalten der Abgeordneten

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das neue Direkte-Demokratie-Gesetz ist in Kraft

Mit dieser Woche beginnt für Südtirol eine neue politische Ära

Bisher wurde hier bei uns, trotz Demokratie und wie in den meisten "demokratischen" Ländern, über das Volk geherrscht. Ab jetzt muss mit dem Volk regiert werden, so wie es sich für eine echte Demokratie gehört. Mit dieser Woche ist das neue Gesetz zur Direkten Demokratie in Kraft!

Mit dem hier erstmals vorgesehenen (bestätigenden) Referendum können die StimmbürgerInnen die Gesetzgebung des Landtages direkt kontrollieren. Das heißt vor allem, dass die politische Vertretung von nun ab weiß, dass jederzeit das Referendum gegen ein von ihr verabschiedetes Gesetz ergriffen werden kann (bevor das Gesetz in Kraft tritt). Und sie können mit dem Instrument der Volksinitiative per Volksabstimmung neue Gesetz beschließen, bestehende abändern oder abschaffen.

hier der Link zum Gesetzestext

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Kompromiss gefährdet

ERSTE PRESSEMITTEILUNG ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG

Die Ausgangssituation:
Der hart erarbeitete Kompromiss wird von Teilen der SVP im Landtag in Frage gestellt

Mit Jahresbeginn 2018 wird im Landtag mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie begonnen. Weil zwei davon als Volksbegehren eingebracht wurden, ist sicher gestellt, dass das Gesetz bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden wird.    

Der zu behandelnde Gesetzentwurf (in der Originalversion und in einer verbesserten Fassung) ist auf der Grundlage eines Verfahrens entstanden, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Organisationen intensiv an der Ausarbeitung beteiligt waren. Dass es überhaupt zu einem solchen Verfahren gekommen ist, liegt an der Bedeutung und am politischen Gewicht, das dieses Thema in zwanzig Jahren mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen erhalten hat.
Am Ende dieses langen Weges ist es daher folgerichtig zu verlangen, dass die Behandlung transparent und angesichts einer informierten Öffentlichkeit erfolgt. Dieser Gesetzentwurf ist von uns Bürgerinnen und Bürger angestoßen worden und in Zusammenarbeit mit uns entstanden und es werden damit unsere Mitbestimmungsrechte geregelt. Er wird in jeder Hinsicht unser Gesetz!    

Und doch ist schon wieder parteipolitische Quertreiberei am Werk. Dies obwohl der Gesetzentwurf in jeder Phase seines Entstehens mit den an der Erarbeitung beteiligten Parteigremien abgesprochen worden ist.

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das Echte Referendum - Vetorecht des Volkes

Weshalb das Referendumsrecht?

In den Tagen nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung im Landtag, gab es in einzelnen Medien einen Aufschrei zur Regelung, die im Gesetz für das Referendum – in seiner echten Form - vorgesehen ist und gegen dieses Instrument selbst.

Ob es nun jemand wahrhaben und annehmen will oder nicht, das Referendum ist in dieser Form eine der beiden Säulen der Direkten Demokratie: Das Kontrollrecht und das Initiativrecht, die Bremse und das Gaspedal, die uns Bürgerinnen und Bürgern in einer vollständigen Demokratie zustehen, um bei den Wahlen unsere Zuständigkeit und unsere Verantwortung für die politischen Entscheidungen nicht abzugeben, sondern sie mit gewählten Vertretern zu teilen.
Zu unterscheiden ist das Echte Referendum von dem, das wir normalerweise in Italien gewohnt sind, das abschaffende, das nach dem Muster funktioniert: Drei Jahre nachdem das Wahlgesetz in Kraft getreten ist und nachdem schon danach gewählt worden ist, kann es abschafft werden (so gehabt!). Das Echte Referendum ist das Recht, in einer Volksabstimmung festzustellen, ob eine politische Entscheidung mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen oder abgelehnt wird, bevor eine neue Wirklichkeit damit geschaffen wird und evtl. Schaden entsteht, also bevor sie in Kraft tritt.

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