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Wenn Elmar Pichler Rolle dem Ersteinbringer des Volksbegehrens, Stephan Lausch, falsche Kritik an der Vorgangsweise im Gesetzgebungsausschuss nachsagt, dann ist nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ihren eigenen Reim darauf machen und entsprechend bewerten, was Pichler Rolle von sich gibt, wenn er in seiner Presseaussendung schreibt, dass „jeder von Bürgern getragenen Initiative stets Respekt entgegengebracht wird.“ Gäbe es auch nur einen Funken dieses Respekts, dann ...

wären nicht fünfzehn Jahre Arbeit für eine gute Regelung der Direkten Demokratie nötig, um bei einem Gesetzentwurf der SVP zu landen, der keine Volksabstimmungen mehr möglich machen will.

  • Es dürften nicht Zehntausende Unterschriften und eine Volksabstimmung gegen die Flugplatzerweiterung,
  • es dürfte nicht eine klare Ablehnung des Ausbaus von Forst-Töll in einer von der Bezirksgemeinschaft Vinschgau durchgeführten Bürgerbefragung,
  • es dürfte nicht jahrzehntelanger Widerstand gegen den Ausbau der Pustertaler Straße und eine entsprechend klare Willensäußerung der Bevölkerung in einer selbstverwalteten Volksbefragung,
  • es dürfte nicht eine klare Ablehnung in der Bevölkerung von Projekten wie das „Fahrsicherheitszentrum“ so vollkommen missachtet werden.

Der Respekt vor dem Gesetzentwurf aus dem Volk und vor der Tatsache, dass dieser nun schon zum dritten Mal als Volksbegehren in den Landtag gebracht worden ist und seine Gesetzwerdung nur aufgrund des jetzt selbst von der SVP abgelehnten Beteiligungsquorums und dem Fehlen von 7.000 Bürgerinnen und Bürgern in der Volksabstimmung um ein Haar ausgeblieben ist, hätte eben gerade darin bestanden, dass auch die Vertreter der SVP diesem Vorschlag mindestens eben dieselbe Berechtigung zuerkennen, eingehend behandelt zu werden. Dass die Kommission einerseits im Geist des Volksbegehrensgesetzentwurfes und im Konsens mit den Einbringern verbessernd an diesem arbeitet und andererseits am SVP-Gesetzentwurf im Sinne eines breiten Konsens im Landtag.

Die Kritik war nicht an den Ausschuss, sondern einzig an die SVP-Vertreter gerichtet, die in der Öffentlichkeit ständig von Bereitschaft zu Dialog labbern, von Offenheit und Kompromissbereitschaft und hinter dieser schöngefärbten Fassade mit ihrer numerischen Mehrheit beinhart ihre Vorstellungen und Interessen durchdrücken.


Einen Kompromiss auf der Grundlage des SVP-Entwurfes kann man vergessen
. Der Gesetzentwurf ist das Gegenteil von dem, was fachlich belegbar eine wirksame und gute Regelung der Direkten Demokratie ist und dem, was mit größter Wahrscheinlichkeit auch von einer Mehrheit der Bevölkerung gewollt wird. Er ist überdies selbst schon ein prekärer Kompromiss innerhalb der SVP, der keine relevanten Abweichungen zulassen wird. Nebenbei ist die Hürde zur Erwirkung einer Volksabstimmung von der SVP-Führung präventiv so absurd hoch angesetzt worden, dass man auch noch 10.000 Unterschriften weniger als großen Kompromiss verkaufen kann, ohne dass das etwas an der Nichtanwendbarkeit des Gesetzentwurfes ändert.
Während der Scheinbehandlung des Gesetzentwurfes der SVP im Gesetzgebungsausschuss wird die Initiative für mehr Demokratie öffentlich diesen Entwurf Punkt für Punkt durchleuchten. Wir hoffen, dass die Medien hierbei mitmachen. Die Wichtigkeit des Themas würde es verlangen.

Die Presseaussendung von Pichler Rolle vom 29.11.2011 als Erwiderung auf unsere:

"Die SVP entfaltet immer dann ihre eigentliche Stärke, wenn die Bevölkerung mitentscheidet oder - parteiintern - die SVP-Ortsgruppen und -Mitglieder. Deshalb bringen wir jeder von Bürgern getragenen Initiative stets Respekt entgegen. Dies vorausgeschickt, ist die Kritik von Stefan Lausch an den Beratungen zu den Gesetzentwürfen zur Direkten Demokratie im zuständigen Ausschuss des Landtages falsch." Das erklärt der Vorsitzende der SVP-Fraktion im Landtag, Elmar Pichler Rolle.

Beide Gesetzentwürfe, jener der Initiative für mehr Demokratie und jener der SVP, seien im Ausschuss sehr ausführlich erläutert und diskutiert worden, unterstreicht Pichler Rolle. Eine weiterführende doppelte Debatte zu jedem einzelnen Artikel sei aber de facto nicht möglich gewesen, so der SVP-Fraktionschef, "es sei denn, alle Abgeordneten im Ausschuss würden allen Artikeln beider Entwürfe zustimmen - auch wenn sie in sich widersprüchlich sind und der eigenen Auffassung widersprechen". Auf diese Weise aber machten die Arbeiten keinen Sinn.

Im Gesetzgebungsausschuss wird der Entwurf der Abgeordneten Schuler, Pichler Rolle und Hochgruber-Kuenzer nun weiter behandelt, wobei die SVP offen sei für Ergänzungen und Änderungen, auch seitens der Opposition. Der Entwurf der Initiative für mehr Demokratie würde an den Landtag weitergereicht und genauso im Plenum behandelt wie die weiteren Entwürfe der Bürgerunion und der Freiheitlichen, so der SVP-Fraktionschef.

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