Unterbrechung der Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung: Ein Lehrstück von der heilsamen Macht der Direkten Demokratie
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- Veröffentlicht: Dienstag, 17. Juli 2012 10:16
Aus Furcht, beim angekündigten bestätigenden Referendum zu ihrem „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ zu scheitern, unterbricht die SVP-Fraktion die Behandlung des Gesetzes im Landtag. Urplötzlich gibt sie sich jetzt kompromissbereit und will mit der Opposition reden. Sie muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sie sich mit ihrem Entwurf fernab jeder Möglichkeit zu einem Konsens gestellt hat. Entweder sie läßt ihn endlich fallen oder sie stellt sich im Referendum dem Volk.
Plötzlich will weder die SVP-Führung selbst, noch soll das Volk die Möglichkeit zu einem Referendum über das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung haben und wird die Hürde von 27.000 Unterschriften als geeignet angesehen, eine Volksabstimmung zu verhindern.
Wunderbar einerseits: die Unterschriften für die Anträge auf Referendum für die Politikergehälter sind mit ausreichendem Sicherheitsspielraum zusammengekommen, mehr als die Hälfte davon sind in Südtirol gesammelt worden, die Bürgerinnen und Bürger scheuen sich nicht mehr ihren politischen Willen öffentlich in einem Gemeindeamt zu bekunden – die Unterschriften sind in Südtirol vor allem dort abgegeben worden!
27.000 anstatt 38.000 Unterschriften ändern nichts daran, dass Mitbestimmung auf der Grundlage des SVP-Landtagsfraktiongesetzes zur Bürgerbeteiligung nicht praktiziert werden kann.
Heute Vormittag haben sich am Landhausplatz zu Beginn der ersten Juni-Landtagssession Aktivistinnen und Aktivisten der Initiative für mehr Demokratie aus allen Bezirken des Landes und Vertreter der unterstützenden Organisationen eingefunden, um gegen die Vorgangsweise der SVP-Landtagsfraktion zum Direkte-Demokratie-Gesetz zu protestieren.
Die spezifischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer Neuregelung der Wahl der politischen Vertretung kommen in der Diskussion um ein neues Wahlrecht überhaupt nicht vor. Diese dreht sich fast ausschließlich um den Versuch der Vertreter der SVP im Landtag sich mit einer Wahlgesetzänderung die absolute Mehrheit zu bewahren.
