Jetzt startet die Unterschriftensammlung für das erste Landes-Referendum

Die  Bürgerinnen und Bürger sollen über das SVP-Gesetz entscheiden, das Mitbestimmung verhindert!

Das Referendum richtet sich gegen das von der SVP-Landtagsfraktion im Alleingang verPromotorenkomitee2013abschiedete Gesetz, das die Direkte Demokratie im Lande neu regelt. Erstmals sollen Südtirols Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Würde dieses Gesetz in Kraft treten, weil zu wenig Unterschriften für das Referendum zusammenkämen, dann gäbe es aufgrund der hohen Hürden und der Möglichkeiten der Verhinderung durch die politische Macht in Südtirol in Zukunft keine Volksabstimmungen mehr. Davon ist nicht nur die Initiative für mehr Demokratie, sondern auch die gesamte Opposition im Landtag, die dieses Gesetz abgelehnt hat, und der Koalitionspartner PD überzeugt, ebenso alle Organisationen, die sich seit vielen Jahren für eine gute Regelung einsetzen, sowie weltweit anerkannte Fachleute.

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Auf, zum ersten landesweiten Referendum gegen ein unannehmbares Landesgesetz!

"Jetzt entscheidet mit dem Referendum das Volk!"

und will mit erneutem Volksbegehren, dass endlich das Bürgergesetz zur Direkten Demokratie zur Grundlage der Neuregelung gemacht wird!

58 Promotorinnen und Promotoren, darunter viele Vertreter der weiterhin über dreißig unterstützenden Organisationen, bringen heute im Südtiroler Landtag den Antrag auf  Referendum gegen das Anfang Juni verabschiedete Landesgesetz ein, mit dem Bürgerbeteiligung nach den Vorstellungen SVP neu geregelt werden sollte. Nicht nur die gesamte Opposition im Landtag hat dieses Gesetz abgelehnt und der Koalitionspartner der SVP sich der Stimme enthalten, nicht nur die Initiative für mehr Demokratie, die sich nun schon seit 15 Jahren mit dieser Materie befasst und alle Organisationen, die sich mit ihr seit vielen Jahren für eine gute Regelung einsetzen, sondern auch weltweit anerkannte Fachleute geben ein entschieden negatives Urteil über dieses Gesetz ab. Wie schon das 2005 von der SVP-Führung gewollte Gesetz würde auch dieses sich bald als unbrauchbar erweisen.

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Offener Brief an SVP-Obmann Theiner

Herr Obmann der Südtiroler Volkspartei,

es ist Zeit, Sie und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an Ihr persönliches Verhalten, das Ihrer Partei und Ihrer Abgeordneten im Südtiroler Landtag zu erinnern, nämlich an Ihren seit vielen Jahren beschämenden Umgang mit dem so hohen Gut der Demokratie, mit der Mitbestimmung, zum Schaden der Demokratie.

Damit auch deutlich ist, worum es geht: Der oberste Wert in einer Demokratie ist nicht, wie Sie vielleicht meinen mögen, das Recht vertreten zu werden, sondern die Beteiligung aller Betroffenen an den Entscheidungen, die für alle gelten.

hier der ganze Brief:

Offener_Brief_Theiner_März2013_Endf.pdf

 

 

Jetzt Referendum gegen das unbrauchbare SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Der letzte Schritt hin zu einer wirklich guten Regelung der Direkten Demokratie!Referendum

Die Initiative für mehr Demokratie nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass heute die SVP-Fraktion allein mit ihren Stimmen ihr Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie verabschiedet hat. Unverständlich ist es, weil es sich nicht um irgendein Gesetz handelt, sondern um eines, mit dem die Hälfte der Demokratie geregelt wird. Ein solches Gesetz verlangt einen breiteren Konsens, als nur die Zustimmung einer einzigen Partei. Die SVP-Führung weiß schon längst, dass ihr dafür nicht nur die Zustimmung im Landtag, sondern auch in den Teilen der Gesellschaft fehlt, die sich eingehender mit der Materie auseinandergesetzt haben.

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Unsere Erwartungen an die politischen Vertreter im italienischen Parlament

im Zusammenhang mit der Reform des Autonomiestatutes

  • Abänderung des Art. 47, Abs. 4, des Autonomiestatuts, so dass die Volksinitiative (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) über die Regierungsformgesetze (direkte Demokratie und Wahlgesetz) explizit vorgesehen ist.
  • Einführung der Statutsinitiative als Bürgerrecht, d.h. eines Initiativrechts zur Abänderung des Autonomiestatuts durch Volksentscheid sowohl auf Initiative der Bürgerinnen und Bürger als auch des Landtages (mit qualifizierter Mehrheit).
  • Übertragung der Statutshoheit ans Land Südtirol (wie bei Regionen mit Normalstatut), somit der Möglichkeit der ständigen Reform des Statuts mit qualifizierter Mehrheit, unter Beibehaltung des Verfassungscharakters des Autonomiestatuts (also Notwendigkeit der nachfolgenden Verabschiedung der Statutsänderungen durchs Parlament, wie in Spanien).
  • Einführung der Möglichkeit eines Statutenkonvents oder einer „konstituierenden Landesversammlung“, die direkt vom Volk zu wählen ist.
  • Einführung des bestätigenden Referendums für Statutsänderungen in Südtirol.

im Zusammenhang mit der Reform der Demokratie in Südtirol

  • Erweiterung der demokratischen Beteiligung der Bürger/innen durch eine gute Regelung der direkten Demokratie mit Landesgesetz mit der gesamten Palette direkter Demokratie.
  • Weitestgehende Wahlfreiheit durch eine radikale Reform des Wahlrechtes
  • Neuregelung der Entlohnung der Politiker und Parteienfinanzierung durch Landesgesetz
  • Schaffung eines Rechts auf Transparenz der Landesverwaltung und der öffentlichen Behörden, die in Südtirol tätig sind (Transparenzgesetz mit entsprechendem Bürgeranwalt).
  • Schaffung eines Landesamtes zur Förderung der Bürgerbeteiligung.
  • Schaffung einer öffentlichen Einrichtung für die Überwachung des Pluralismus und Fairness im Medienwesen. Trennung von Medien, Parteien und politischen Ämtern.
  • Einführung des Finanzreferendums auf Gemeindeebene: ab einem bestimmten Ausgabevolumen muss auf Verlangen von z. B. 5% der Bevölkerung ein Volksentscheid abgehalten werden.
  • Auf Landes- und Gemeindeebene: kein Ausschluss von Sachthemen, aber Veto-Regelungen für Minderheiten, bzw. qualifizierte Abstimmungsregelungen bei "ethnisch sensiblen" Fragen.
  • Generelle Abschaffung des Beteiligungsquorums auf Gemeinde- wie auf Landesebene.
  • Demokratisierung einzelner Behörden; Verstärkung der direkten Aufsicht- und Kontrollrechte der Bürger, z. B. aller Landesgesellschaften.
  • Beteiligung der Bürger an den Steuerbehörden: die zukünftige Landesagentur für Einnahmen soll neben den Sozialpartnern und dem Land auch von Vertretern der Steuerzahler überwacht werden.
  • Energieversorgung: organisierte Mitsprache und unabhängige Vertretung der Bürger und Verbraucher in den öffentlichen Unternehmen der Energieversorgung.
  • Neue Formen der Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse, z. B. durch Planungszellen und Beteiligung im Vorfeld.
  • Ausbau und Absicherung der Autonomie der Schulen.
  • Ausbau der Gemeindeautonomie, vor allem durch Verringerung der finanziellen Abhängigkeit der Gemeinden vom Land und der Stärkung der Selbstfinanzierung durch eigene direkte Steuern und Einnahmen.
  • Einführung des Fachs Politik- u. Sozialkunde an allen Schultypen der Oberstufe

Direkte Demokratie: SVP-Gesetzentwurf wäre auch mit 10.000 Unterschriften-Hürde unbrauchbar!

Es ist unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit die SVP-Führung weiterhin ihre Propaganda mit der Unterschriftenhürde betreibt.

Wir erinnern an die vernichtende Kritik des IRI-Europe (Initiative-and-Referendum-Institut-Europe) am SVP-Gesetzentwurf: Auch mit der einzig begründbaren Hürde von 10.000 Unterschriften käme es, wenn überhaupt, nur im Extremfall zu Volksabstimmungen und wenn doch, nie zu einem positiven Ergebnis. Was wir hier vorgeführt bekommen, ist ein Lehrstück plumper politischer Taktik: man führt zuerst eine absurd hohe Unterschriftenhürde ein und lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit gezielt auf diesen Punkt. Wenn dann alle glauben, das Problem dieses Gesetzentwurfes läge nur bei der Anzahl der Unterschriften, dann feilscht man gesprächsbereit mit der Opposition und bietet großzügig und bürgerfreundlich eine Halbierung (die immer noch um das Doppelte zu hoch ist) an.

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Wie die Demokratie funktionieren soll, können nur die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden!

Vor einem Jahr hat SVP-Obmann Theiner versprochen, dass die Südtiroler innerhalb des Jahres in einer Volksabstimmung über ein von der SVP vorgelegtes neues Wahlgesetz und ein Gesetz zur Direkten Demokratie entscheiden werden können. Weil diese Partei dabei nur ihre eigenen Machtinteressen verfolgt hat, stehen wir jetzt hingegen vor einem Scherbenhaufen der Demokratiegesetze in unserem Land. Die Lehre daraus ist die Bestätigung eines der obersten Grundsätze der Demokratie: Die Regeln der Demokratie dürfen nicht von der politischen Vertretung, sondern müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst oder von einem nur für diese Aufgabe von ihnen gewählten Konvent entschieden werden. Diesen Weg verfolgt die Initiative für mehr Demokratie beharrlich weiter.

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Referendum auch mit Zweidrittelmehrheit

Auch mit einer Zweidrittelmehrheit für ihr Bürgerbeteiligungs-Gesetz wird die SVP-Landtagsfraktion ein Referendum darüber nicht verhindern können

Im Hinblick auf eine mögliche abschließende Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung vor der Sommerpause stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:

  • Sollte der Gesetzentwurf wider Erwarten mit der Unterstützung von Oppositionsparteien mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden, dann werden auch die in diesem Fall vorgeschriebenen ca. 26.000 Unterschriften für das bestätigende/ablehnende Referendum gesammelt werden. Dazu sehen wir uns gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, inbesondere den 114.884, die in der Volksabstimmung 2009 für den Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Demokratie gestimmt haben.

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Ohne korrekt handelnde politische Vertreter keine fairen und befriedigenden Volksabstimmungen!

Am Sonntag, den 25. November findet in der Gemeinde Mals die Volksabstimmung über den Bau eines Kraftwerkes am bisher naturnahen Rambach statt. Die Voraussetzungen, auch in Südtirol endlich eine Abstimmung zu erleben, die nach fairen Regeln für alle zufriedenstellend verläuft, schienen dieses Mal gegeben mit einer gerade erst vollzogenen Reform der Mitbestimmungsrechte in Mals, die beispielhaft ist.
Nun ist es leider aber auch dieses Mal noch nicht so weit, weil man den Wert guter Regeln für ein wirklich demokratisches Verfahren nicht ernst genug nimmt.

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