Gesetz zur Direkten Demokratie - die Bürger befragen!
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PRESSEKONFERENZ 09.10.2015
NEUEINBRINGUNG GESETZENTWURF ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE
Wir wollen
dass 2016 bei der versprochenen und angekündigten Volksbefragung zum neuen Gesetz zur Direkten Demokratie, die Bürgerinnen und Bürger nicht nur zum Gesetzestext des Landtages Ja oder Nein sagen können, sondern zwischen beiden Gesetzestexten auswählen können: jenem des Landtages und jenem des Volkes.
Dafür muss
der Gesetzestext des Volkes wieder in den Landtag eingebracht werden. Dies ist ein rein technisches Verfahren, ohne dass sich eine Fraktion mit dem Inhalt identifizieren muss.
Deshalb haben wir
als Initiative für mehr Demokratie alle Landtagsabgeordneten ersucht, diese technische Einbringung gemeinsam durchzuführen.