Unterstützung aus Rom
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Gegenseitige Unterstützung mit Ministerium für die Beziehungen zum Parlament und die Direkte Demokratie bekräftigt

im Bild v.l.n.r.: Lorenzo Spadacini/Capo Dipartimento Riforme Istituzionali, Lucia Fronza Crepaz (Più democrazia in Trentino), Stefano Longano (pers. Berater des Ministers), Otto von Aufschnaiter, Minister Riccardo Fraccaro, Stephan Lausch, Maria Larcher Schwienbacher, Daniela Filbier (Più democrazia in Trentino)
Am vergangenen Mittwoch, 20. Februar, hat, wie in der Pressemitteilung vergangene Woche angekündigt, eine Delegation unserer Initiative für mehr Demokratie, gemeinsam mit der Schwesterorganisation im Trentino, der Einladung nach Rom von Riccardo Fraccaro, Minister für die Beziehungen zum Parlament und die Direkte Demokratie, Folge geleistet. Das über eine Stunde dauernde Gespräch hat in der freundschaftlichen Atmosphäre gemeinsam verfolgter Ziele stattgefunden. In dem Austausch, an dem auch Funktionäre des Ministeriums teilgenommen haben, sind Schwierigkeiten zur Sprache gekommen, mit denen sowohl das Ministerium beim Ausbau, als auch unsere Organisationen in der Anwendung der politischen Mitbestimmungsrechte konfrontiert sind. Während die Erschwerung der Tätigkeit des Ministeriums vor allem durch Vorurteile bedingt ist, die auf allgemeiner Unkenntnis der Funktionsweise und der Wirkung Direkter Demokratie beruhen, sind unsere Organisationen mit den Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger konfrontiert, die in der Anwendung ihrer Mitbestimmungsrechte zum Teil unüberwindbaren Hindernissen gegenüberstehen. Deutlich und wohltuend war also wahrzunehmen, dass entgegen den Erfahrungen mit lokalen politischen Vertretern, beide Seiten in einem gemeinsamen Interesse aufeinander angewiesen sind und sich in ihrem gemeinsamen Bestreben gegenseitig unterstützen können und wollen.





2013 hat die SVP-Fraktion alle guten Gründe für ein Nullquorum vorgebracht, um den im Landtag mit nur ihren Stimmen verabschiedeten Gesetzentwurf ohne Quorum zu bewerben. Dass, aus ihrer Sicht, damit nichts zu befürchten war, dafür hat sie damals mit einer absurd hohen Unterschriftenhürde gesorgt (25.000 !).
Wieder wird die im Gesetzentwurf überzeugend festgelegte Unterschriftenhürde von 8.000 Unterschriften zur Erwirkung einer Volksabstimmung in Frage gestellt. Dabei gibt es für eine andere Unterschriftenzahl keine vernünftige Begründung. Nicht umsonst ist sie im partizipativen Verfahren, das zu dem Gesetzentwurf geführt hat, allgemein anerkannt worden. Die Bestimmung ihrer Höhe ist eine Frage der Chancengleichheit.
