Die Promotoren des Antrages auf Referendum: unsichtbar, aber deshalb nicht weniger aktiv!
Die Südtiroler werden die Promotoren der 26 Organisationen, die im Juli 2021 das Referendum gegen das Landesgesetz von SVP und Lega Salvini zur Beschneidung der Direkten Demokratie, ergriffen haben, in der Öffentlichkeit leider vergeblich suchen.
Ihr Antrag ist trotz der Sammlung von 16.500 Unterschriften von der Kommission der Landesregierung wegen eines angeblichen Formfehlers, den der Landtag zu verantworten hat, abgelehnt worden. Obwohl der Kommission die gesetzliche Grundlage für diese Ablehnung fehlt. Die Promotoren haben zwar dagegen rekurriert, aber der angebliche Formfehler hat schwerer gewogen, als die 16.500 Unterschriften. Es werden deshalb weder Plakate von uns Organisationen noch Auftritte in RAI Südtirol zu sehen sein. Wir erwehren uns sich nicht des Eindrucks, dass das alles so gewollt war.
STIMMT BEIM LANDESREFERENDUM AM SONNTAG, DEN 29. MAI MIT NEIN
Video-Aufruf von Andi Gross Er ist einer der international anerkanntesten Kenner der Direkten Demokratie. Er kennt nicht nur das Schweizer Modell in- und auswendig, sondern auch die verschiedensten direkt-demokratischen Systeme weltweit. Andi Gross war Abgeordneter im Schweizer Nationalrat und parlamentarischer Vertreter im Europarat. Er ist Leiter eines Instituts über Direkte Demokratie und unterrichtet an zahlreichen Universitäten.
Doppelt so viele Unterschriften als vorgeschrieben für die Volksabstimmung gegen die Abschaffung des Referendums im Landtag abgegeben
EINERSEITS - Die Regierungsmehrheit hat den ALLERUNNÖTIGSTEN ANLASS für eine Volksabstimmung geliefert, den niemand versteht und für die allein sie die Verantwortung trägt, weil sie davor gewarnt wurde;
ANDERERSEITS - ist jetzt klar, dass die Bürgerinnen sich auch unter schwierigsten Bedingungen nicht übertölpeln lassen und dass wir es mit einer Regierungsmehrheit zu tun haben, die versucht, die BürgerInnen auszutricksen.
Das bestätigende Referendum ist dringend notwendig! Das hätte die Regierungsmehrheit nicht anschaulicher deutlich machen können, indem sie es abschaffen will. Sie muss starke Gründe haben, um es hinnehmen zu wollen, dazustehen als regierende politische Vertretung, die die politischen Rechte der Bürgerinnen drastisch beschneiden will. Der entscheidende Grund ist wohl, dass sie nur herrschen kann und grundsätzlich unfähig ist zur Zusammenarbeit. Das ist eine Seite.
Mit dem echten Referendum können die Wahlberechtigten entscheiden, ob ein Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es garantiert, dass nur gilt, was eine Mehrheit der Bevölkerung will. Nur mit dem Referendum sind wirklich wir BürgerInnen der Souverän!
Dieses Instrument - das Herzstück der Direkten Demokratie - ist
nach jahrzehntelangem Ringen vieler großer und kleiner Organisationen,
unterstützt von einem Großteil der Bevölkerung (114.884 in der Volksabstimmung 2009 und in sieben Unterschriftensammlungen mit über 70.000 beglaubigten Unterschriften),
nach einem vom Landtag gewollten partizipativen Prozess,
in parteiübergreifender Zusammenarbeit im Juli 2018 vom Landtag beschlossen worden.
Seitdem ist es nie zum Einsatz gekommen. Trotzdem hat es, von uns BürgerInnen unbemerkt, seine für die Politik heilsame Wirkung entfaltet. Es hat die Mehrheit verpflichtet, mit der Minderheit zusammenzuarbeiten. Es hat eine Gesetzgebung bewirkt, die mehr als bisher von einem halbwegs ausgewogenen Konsens gekennzeichnet war. Genau das will die SVP-Lega Salvini Mehrheit aber offensichtlich nicht. Sie will die Alleinherrschaft. Deshalb versucht sie jetzt, das Referendum wieder abzuschaffen.
Mit dem Referendum, das am Sonntag, den 29. Mai stattfinden wird.
Es ist von 16.500 BürgerInnen und 14 Landtagsabgeordneten erwirkt worden.
Das Referendum, das wir jetzt nutzen können, ist vom Artikel 47 des Autonomiestatutes vorgesehen. Mit ihm können die Stimmberechtigten entscheiden, ob vom Landtag beschlossene Änderungen der wichtigsten Gesetze - jene zur Regelung der Demokratie - in Kraft treten sollen oder nicht. Dieses Recht ist uns BürgerInnen 2001 vom italienischen Parlament übertragen worden. Mit ihm können wir darauf achten, dass die demokratischen Regeln in unserem Sinn festgelegt werden und wir können sie damit vor Änderungen schützen, die von einer Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt werden. Dieses Recht nutzen wir jetzt gegen das Vorhaben der SVP und der Lega Salvini, die unsere politischen Rechte drastisch beschneiden wollen. So, wie schon 2013, als uns die SVP ein Gesetz vorgesetzt hat, mit dem Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht worden wären. Wir haben es mit großer Mehrheit verhindert. Jetzt müssen wir verhindern, dass uns das Referendum, eine neutrale Information über die Gegenstände von Volksabstimmungen und weitere wichtige Errungenschaften genommen werden. Dazu sind im September 2021 unter schwierigen Bedingungen von 16.500 BürgerInnen unterstützende Unterschriften abgegeben worden, 11.000 davon in den Gemeindeämter.
Es verlangt die Zusammenarbeit der politischen Vertreter und von diesen mit uns BürgerInnen;
Es stellt sicher, dass nur gilt, was auch wirklich von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen wird;
Es wirkt dahin, dass nicht nur eine politische Mehrheit regiert, die 35% der Wahlberechtigten vertritt. Mit ihm müssen auch die Argumente der politischen Minderheit berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sich ein viel größerer Teil der Bevölkerungen mit den Entscheidungen identifizieren;
Das bewirkt das Referendum schon allein damit, dass es existiert und ohne dass es angewandt werden muss.
Es verpflichtet zum Hinhören, zum Ernstnehmen anderer, zum Dialog und zur Suche nach Konsens.
Es ist der erste und entscheidende Schritt von einer Parteien- zu einer Bürgerdemokratie.
die Unabhängigkeit des vom Gesetz vorgesehenen, aber nie eingerichteten Büro für politische Bildung und Partizipation, indem sie es unter die Kontrolle des Landtagspräsidiums (bestehend aus 5 SVP-Mitgliedern und einem Abgeordnetem der Opposition) bringen (Art. 11, 12 und 13);
die Unabhängigkeit derRedaktion des Abstimmungsheftes, indem sie diese dem Landtagspräsidium übertragen (Art. 13);
die gleichberechtigt Wiedergabe der Für-und-Wider-Positionen im Abstimmungsheft, indem sie den verfügbaren Platz an die Zahl der Landtagssitze binden, die dahinter stehen (Art. 13, 2) ;
die Möglichkeit der Einberufung von ausgelosten Bürgerräten durch die BürgerInnen (Art. 10);
der Schutz der sozialen Minderheiten in den Volksabstimmungen (Art. 3,1);
den Schutz der Sprachgruppen in sensiblen Fragen (Art. 4, Abs. 2 und 3 im LG 22/2018) in Volksabstimmungen, mit einem in besonderen Fällen nötigen "Doppelten Mehr", also einer zweifachen Mehrheit (Art. 3, 2);
Aufruf von Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie e.V. Deutschland, Bundesverdienstkreuzträger fragt sich, was in Südtirol passiert: In Thüringen und Sachsen will die konservative Volkspartei CDU das Referendum einführen um Vertrauen bei den Wählern wiederzugewinnen, in Südtirol will die SVP es abschaffen.
Dank den zwei Abgeordneten des M5*, die die Ausgrenzung des Promotorenkomitees aus der öffentlichen Diskussion zum Referendum verurteilen. Es hat im vergangenen Sommer mehr als 16.000 Unterschriften gesammelt, damit die BürgerInnen darüber entscheiden können, ob das von der Landtagsmehrheit verabschiedete Gesetz, mit dem das Referendum über einfache Landesgesetze abgeschafft und weitere wichtige politische Rechte, wie zum Beispiel das einer unabhängigen Information, beschnitten und wirkungslos gemacht werden sollen, in Kraft treten soll oder nicht. Wichtig ist auch der Hinweis, dass nicht dafür gesorgt worden ist, dass die zuständigen nationalen Institutionen die Bestimmungen erlassen, mit denen eine ausreichende und gleichberechtigte Information der BürgerInnen in den Medien über den Gegenstand des Referendums hätte gewährleistet werden müssen als Voraussetzung für eine klare und entschiedene Stimmabgabe.
Artikel von Thomas Benedikter auf salto.bz: "Im Kampf gegen die Direkte Demokratie". Der Umgang der SVP mit der direkten Demokratie ist seit 20 Jahren ein Trauerspiel. Ein Sieg des JA beim anstehenden Referendum wäre nichts als sein tragischer Abschluss.
Rekurs beim Landesgericht gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht.
Die PromotorInnen wollen mit allen dafür vorgesehenen politischen Rechten am Abstimmungskampf teilnehmen - im Namen der 16.500 Unterzeichner ihres Antrages auf Referendum.
DIE UNGLAUBLICHE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZU DEM VON DEN BÜRGERINNEN BEANTRAGTEN REFERENDUM
Es hätte tatsächlich etwas gefehlt, wenn nicht auch dieses Mal die Kommission zur Feststellung der Durchführbarkeit des Referendums den Antrag der PromotorInnen abgelehnt hätte – wie schon 2013 aus ebenso formalistischen Gründen beim beantragten Referendum zum SVP-Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung in Südtirol 107/11. Dem Rekurs dagegen war damals vom Landesgericht stattgegeben und das Referendum durchgeführt worden.
Das Haar in der Suppe wurde gefunden: Die Eigenerklärung der Promotoren zur Eintragung in die Wählerlisten sei in diesem Fall unzulässig. Tatsache ist, dass das DPR 445/2000* (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di documentazione amministrativa) eindeutig und ohne Ausnahmen festlegt, dass Ersatz- oder Eigenerklärungen für Bescheinigungen betreffend die Ausübung der zivilen und politischen Rechte und betreffend die Eintragung in Alben und Listen einer öffentlichen Verwaltung, rechtens sind (Art. 46, f und i). Nicht nur die PromotorInnen, sondern auch die Landtagsverwaltung hat auf der Grundlage dieser Norm gehandelt, indem sie entgegenkommend die entsprechenden Formulare für die Eigenerklärung als Alternative zur Vorlage der Bescheinigung, die von den Gemeinden ausgestellt wird, vorbereitet und den Promotoren bei der Unterzeichnung des Antrags auf Referendum vorgelegt hat. Zudem ist es nicht Aufgabe der Kommission die Handlungen zur Einreichung des Antrages zu überprüfen, das ist reine Verwaltungsangelegenheit, sondern gemäß Art. 5 des Landesgesetzes 10/2002** die Durchführbarkeit des Referendums anhand der Überprüfung der gesammelten Unterschriften festzustellen.
Dass jetzt, nachdem der Antrag von 16.500 BürgerInnen unterstützt wird, die Kommission den Antrag aus diesem Grund für unzulässig erklärt, ist völlig unverständlich und ein formalistischer Winkelzug. Dies umso mehr, als dass die Landtagsverwaltung auf der Grundlage des Landesgesetzes 17/1993*** zur Regelung der Verwaltungsverfahren mit Art. 5, Absatz 2 und 3 angehalten ist, die Ersatzerklärung zu akzeptieren und den erklärten Sachverhalt (Eintragung in die Wählerlisten) festzustellen.
- Die Unterschriftensammlung beginnt nach Ferragosto / Mariä Himmelfahrt -
Donnerstag 22. Juli haben 37 Bürgerinnen und Bürger aller Landesteile beim Landtag den Antrag auf Referendum eingereicht, gegen die von SVP und Lega Salvini am 11. Juni beschlossene Abänderung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie 22/2018. Diese Änderung besteht allem voran in der Streichung des Referendums über einfache Landesgesetze. Unter anderem wäre aber auch keine objektive und gleichberechtigt zustandekommende institutionelle Information mehr garantiert und den BürgerInnen würde das Recht entzogen, die vom Gesetz 22/2018 vorgesehenen ausgelosten Bürgerräte einzurichten.
Diese schamlose Beschneidung unserer Mitbestimmungsrechte kann die Südtiroler Bevölkerung mit dem vom Autonomiestatut vorgesehenen staatlichen Referendum verhindern.
Wir lassen uns das Referendum nicht nehmen! Wir ergreifen das Referendum, wie es vom Autonomiestatut zum Schutz der Gesetze vorgesehen ist, mit denen die Demokratie im Land geregelt wird, gegen die Abschaffung des Referendums über die einfachen Landesgesetze, wie vom Landesgesetz 22/2018 vorgesehen!
Das Referendum ist unser Kontrollrecht, es ist unser Vetorecht, es ist nicht nur die halbe Direkte Demokratie, sondern ihr Herzstück. Mit ihm können sich die BürgerInnen zu einem von der politischen Vertretung gefassten Beschluss, das Entscheidungsrecht zurück holen.
In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. So steht es in der italienischen Verfassung (Art.1) und sinngemäß in den meisten europäischen Verfassungen.
WER IM ALLGEMEININTERESSE UND FÜR DAS GEMEINWOHL ARBEITET, FÜRCHTET DAS REFERENDUM NICHT!
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